26.10.2020

Abfallgebühren werden gesenkt

Spezialfinanzierungen werden im Rechnungswesen der Gemeinde geführt, wenn Mittel gesetzlich zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben zweckgebunden sind. Dies ist bei der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie bei der Abfallwirtschaft der Fall. Die Spezialfinanzierung für das Abfallwesen weist derzeit einen Überschuss auf. Grössere Investitionen sind während der Finanzplanperiode 2022-2025 nicht zu erwarten. Der Gemeindevorstand hat deshalb beschlossen, die Abfallgrundgebühren mit Wirkung ab 01.01.2021 um knapp 14% von 0.52‰ auf 0.45‰ des Gebäudeneuwertes zu senken.

Regionale Eishalle – Standort Promulins Ost nicht verfügbar

Der Aufbau und der Betrieb eines regionalen Eissportzentrums gehört gemäss Art. 6 Abs. 2 der Statuten zu den Aufgaben der Region Maloja. Die Projektverantwortung und Federführung einschliesslich Standortevaluation und Landverfügbarmachung liegt demnach im Zuständigkeitsbereich der Region. Als Exekutivbehörde der Standortgemeinde des potenziellen Standortes Promulins Ost hat sich der Gemeindevorstand im Rahmen der Abklärungen und Gespräche über die Landverfügbarkeit als vermittelnde Partei zwischen der Region Maloja und der Grundeigentümerin des Areals Promulins Ost – es ist dies die Bürgergemeinde Samedan - eingebracht.  Die Bürgergemeinde hätte einem Landtausch unter Miteinbezug eines Grundstückes der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) zustimmen können. Dies hat der Stiftungsrat SGO aus unternehmenspolitischen Überlegungen abgelehnt. Somit steht die Landparzelle für die Realisierung des regionalen Eissportzentrums am Standort Promulins Ost nach derzeitigem Stand der Dinge nicht zur Verfügung.

Gewässerraumzone geht in die Mitwirkungsauflage

Die eidgenössische Gewässerschutzverordnung verlangt, dass für alle Fliessgewässer und stehenden Gewässer ein Gewässerraum ausgeschieden wird. Die Ausscheidung der Gewässerräume hat den Schutz vor Hochwasser und Verunreinigungen (Dünger, Pestizide) sowie die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer (Grundwasserspeisung, Filter, Landschaftselement) zum Ziel. Zudem soll der erforderliche Raum zur Revitalisierung und Renaturierung der Gewässer gesichert werden. Der Gewässerraum für Fliessgewässer ist ein Korridor einer bestimmten Breite, welcher das Fliessgewässer selbst, den Uferbereich und in bestimmten Fällen auch das Umland umfasst. Für die Ausscheidung der Gewässerräume sind die Gemeinden im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung zuständig. Darin werden parzellenscharfe, grundeigentümerverbindliche und anfechtbare Festlegungen getroffen. Der Gemeindevorstand hat die entsprechende Teilrevision der Ortsplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben und Empfehlungen der bereits erfolgten kantonalen Vorprüfung zuhanden der öffentlichen Mitwirkungsauflage verabschiedet. Während der 30-tägigen Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen.

Rückbau ARA Staz

Mit der Inbetriebnahme der regionalen ARA Oberengadin kann die vom Abwasserverband Oberengadin getragene (AVO) ARA Staz ausser Betrieb genommen werden. Die Delegiertenversammlung des AVO hat über die Rückbauvariante sowie über die Veräusserung des Areals an die Standortgemeinde Celerina zu entscheiden. Der Gemeindevorstand unterstützt die Übernahme des Areals durch die Gemeinde Celerina. Als Basis für die Festlegung des Veräusserungspreises ist eine amtliche Bewertung des Grundstückes vorzunehmen. Was die Wiederherstellung betrifft, hat sich der Gemeindevorstand für den Rückbau bis 1 Meter unter Terrain ausgesprochen. Mit dieser Variante werden die Bestimmungen der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung vollumfänglich erfüllt und das Areal als nicht belasteter Standort entlassen. Die Kosten dafür werden auf CHF 3’710’000 geschätzt. Einem darüber hinausgehenden Rückbau wie von der Gemeinde Celerina beantragt, kann der Gemeindevorstand angesichts der Mehrkosten von CHF 1.5 Mio. nicht zustimmen, zumal dies vom Amt für Natur und Umwelt ausdrücklich nicht verlangt wird.

Fortführung von Leistungsvereinbarungen

Diverse Aufgaben werden aufgrund von zwingendem kantonalen Recht von der Region Maloja wahrgenommen, so die Berufsbeistandschaft, das Betreibungs- und Konkursamt, die Regionalplanung und das Zivilstandswesen. Weitere Aufgaben wurden der Region Maloja oder anderen Trägerschaften auf der Basis einer Leistungsvereinbarung übertragen. Im Rahmen einer generellen Überprüfung ist der Gemeindevorstand zum Schluss gekommen, sämtliche Vereinbarungen weiterzuführen. Dies betrifft namentlich das Spital Oberengadin, die Abfallbewirtschaftung, den Betrieb des Alters- und Pflegeheimes Promulins, das Engadiner Museum, das Grundbuchamt, das Kulturarchiv Oberengadin, die regionale Kulturförderung sowie den Grundauftrag und die Eventförderung der Tourismusdestination Engadin St. Moritz.

Bewilligungsfreier Sonntagsverkauf

Gestützt auf die Bestimmungen der kantonalen Verordnung zum Arbeitsgesetz ist die Gemeinde berechtigt, vier Sonntage pro Jahr zu bezeichnen, an denen Arbeitnehmende ohne spezielle Bewilligung für Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften beschäftigt werden dürfen. Auf Gesuch hin wurden der 1. und der 8. November 2020 als bewilligungsfreie Sonntage für alle Verkaufsgeschäfte in Samedan bezeichnet. Die Gemeinde Samedan hat die Ladenöffnungszeiten nicht eingeschränkt, so dass die Betriebe im Rahmen des übergeordneten Rechts (insbesondere Arbeitsgesetz und Ruhetagsgesetz) frei sind, die Öffnungszeiten festzulegen.

Sponsoring von Einzelpersonen

Die Gemeinde Samedan wird regelmässig mit Anfragen um Sponsoring von Einzelathleten und Einzelathletinnen oder Einzelpersonen in anderen Bereichen konfrontiert. In einem Leitentscheid hat der Gemeindevorstand beschlossen, auf finanzielle Unterstützungen dieser Art zu verzichten. Stattdessen möchte sich die Gemeinde für eine breite Jugendförderung verwenden, indem die Jugendarbeit in den verschiedensten örtlichen und regionalen Sportvereinen und Kulturinstitutionen unterstützt wird.

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: GP Investment AG, Abbruch Wohnhaus und Neubau eines Einfamilienhauses Parzelle Nr. 1401 in San Bastiaun; F. Duttweiler AG, Umnutzung Dachgeschoss Lagerhalle zu Wohnraum Parzelle Nr. 1696 in Cho d’Punt.

27. Oktober 2020, Pre