22.04.2021
Inkrafttreten
Die vom Gemeinderat am 25. Februar 2021 beschlossene Teilrevision des Polizeigesetzes ist auf das Beschlussdatum in Kraft getreten. Folgende Bestimmungen im Polizeigesetz sind neu oder geändert worden:

- Art. 2 Organisation, Gemeindepolizei
Abs. 3 gestrichen

- Art. 5a Unmittelbarer Zwang, Destabilisierungsgeräte, Schusswaffen
neue Bestimmung

- Art. 23 Bewilligungspflicht für das Führen von Tierfuhrwerken
Abs. 1 lit. a geändert

Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden.
Gemeindevorstand St. Moritz
St. Moritz, 20. April 2021