28.12.2022
Der Gemeindevorstand macht darauf aufmerksam, dass gemäss Polizeigesetz Bever, Artikel 7 Absatz 1, jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten sind.

Soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot vorbehältlich der Bestimmungen des kommunalen und übergeordneten Rechts ausgenommen:

Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Finnenkerzen, Feuershows, aber auch Höhenfeuer, Laser- und andere Lichtshows.

Das Feuerwerksverbot gilt für das ganze Gemeindegebiet und auch für die Silvesternacht und es bestehen keine Ausnahmen.
Der Gemeindevorstand
Bever, 28. Dezember 2022