06.07.2023
Der Gemeindevorstand Sils i.E./Segl hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2023 gestützt auf Art. 21 Abs. 3 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) beschlossen, die am 15. April 2021 publizierte Planungszone, betreffen das ganze Gemeindegebiet
bis zum 20. Mai 2025 zu verlängern.
Das kantonale Departement für Volkswirtschaft und Soziales stimmte der Verlängerung mit Entscheid vom 16. Juni 2023 zu.
Rechtsmittel: Die Verlängerung der Planungszone kann innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 KRG)
Gemeindevorstand Sils i.E./Segl
06.07.2023/Sils i.E./Segl