17.05.2024

AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH

1) Aktivitätsprogramm Energiestadt

Anlässlich der Kommissionssitzung Energiestadt vom 22. April 2024 wurde auch das Aktivitätenprogramm für die Jahre 2025 – 2028 überarbeitet. Das detaillierte Programm wird vom Gemeindevorstand ohne Änderungen genehmigt.
Dieses ist für das bevorstehende Re-Audit von grosser Wichtigkeit.

2) Sanierung Alp Stevel Sur

 Im letzten Jahr ist in der Alp Stevel Sur ein Wasserschaden entstanden. Bei der Schadenaufnahme wurden weitere Mängel an und in der Alphütte festgestellt.
Folgende Massnahmen sind nun geplant:
- Sanierung aller Mängel im Bereich Wasser
- Neuen Weidebrunnen erstellen
- Eingangstreppe aus Stein entfernen, Terrasse vergrössern und Eingangstreppe seitlich anbauen
- Alten Stall abbrechen. Container hinter das Alpgebäude stellen
- Solaranlage erweitern

Die Alp Stevel Sur wird aufgrund des Wolfkonzeptes des Kantons vermehrt durch den Schafhirten benutzt und ist die eigentliche Hauptalp der Schafalpung. 
Der Vorstand beschliesst, die Arbeiten ausführen zu lassen und den erforderlichen Kredit von CHF 49'550.— zu sprechen.

3) Masterplan Trail

Die wichtigsten Punkte, welche sich seit der letzten Präsentation des Masterplan Trail Sommer an der Gemeindepräsidentenkonferenz im Frühling 2023 geändert haben, wurden zusammengefasst und dabei in die verschiedenen Aktivitäten Wandern, Mountainbike und Trailrunning aufgeteilt. Einige Themen betreffen alle Aktivitäten gleichermassen und werden deshalb unter dem Punkt «Übergreifende Themen» abgehandelt. Der aktualisierte Masterplan Trail Sommer und der ergänzende Massnahmenplan der Region Maloja wird für die Vernehmlassung und Genehmigung an die Gemeindevorstände weitergeleitet. Vor der Präsentation an der Gemeindepräsidentenkonferenz wird der Masterplan jeweils von den Kerngruppen beleuchtet und kommentiert. 
Der Masterplan und die Neuerungen werden ohne Änderungen zur Kenntnis genommen und genehmigt.

4) Masterplan Familien

Die Engadin Tourismus AG ist als Tourismusorganisation für die Vermarktung und touristische Weiterentwicklung des Oberengadins verantwortlich. Die Tourismusorganisation unterscheidet strategische Geschäftsfelder und Koordinationsfelder. Familien, Kulturtourismus und Freestyle sind strategische Geschäftsfelder. Gesundheit und Touring gehören zu den Koordinationsfeldern. Familien sind ein bedeutendes strategisches Geschäftsfeld. Der Masterplan versteht sich als «Matrix-Thema» zu den existierenden Masterplänen «Mountainbike», «Langlauf» und «Trail» sowie zu den Geschäftsfeldern Ski, Alpinismus, Ice und Wasser, da Familien in diesen Segmenten stark vertreten sind. Der vorliegende Masterplan zeigt abermals die Notwendigkeit einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Thema «Familien» auf und schlägt konkrete Massnahmen vor. Der Masterplan Familie soll in der vorliegenden Form bis in das Jahr 2026 umgesetzt werden. 
Der Masterplan Familie und die Projekte in der Gemeinde werden vom Vorstand genehmigt.

5) Statuten Schule La Plaiv

Es ist folgende Teilrevision des Organisationsstatuts des Schulverbands Plaiv Suot Funtauna Merla vorgesehen:
Gemäss Artikel 20 des Organisationsstatuts gilt das Kalenderjahr als Geschäftsjahr. Dies steht im Widerspruch dazu, dass das Schuljahr am 1. August beginnt und am 31. Juli endet.

Die Planung der Schule und der Finanzen stimmen so nicht überein:
- Zu treffende Entscheide betreffen so immer zwei Jahre. Bei Planung des Schuljahres fehlt für 2/3 des Jahres das Budget und die entsprechende Zustimmung.
- Zum Zeitpunkt der Budgetierung sind die Entscheide der Schuljahresplanung bereits in Kraft und können nicht mehr geändert werden. Für das Folgejahr fehlen die Informationen der Schuljahresplanung.

Eine Synchronisierung kann diese Probleme lösen und erleichtert sowohl Planung als auch Budgetierung.
Neu: Art. 20 Das Geschäftsjahr entspricht dem Schuljahr

Weil die anderen drei Plaiv-Gemeinden dieser Änderung bereits zugestimmt haben, beschliesst der Vorstand, den neuen Artikel 20 zu genehmigen und diese Anpassung der nächsten Gemeindeversammlung zur Annahme zu unterbreiten. Allerdings soll vorgängig überprüft werden, ob noch weitere Artikel abzuändern sind.

 17.05.2024, der Aktuar/un