30.05.2024
Gemäss Beschluss vom 29. April 2024 beabsichtigt der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 26 Abs. 4 KRG in Verbindung mit Art. 16 KRVO das Quartierplanverfahren Promulins einzuleiten.
Zweck Auf der Teilparzelle Nr. 1004 im Eigentum der Bürgergemeinde Samedan soll eine Überbauung für Einheimische realisiert werden. Es wurde vorgängig ein Projektwettbewerb im selektiven Verfahren durchgeführt. Für die Teilparzelle Nr. 1004 ist gemäss Art. 26 Abs. 4 KRG eine Quartierplanpflicht vorgegeben.
Beizugsgebiet Teilparzelle Nr. 1004 (Wohnzone 4 Promulins)
Auflageakten Siegerprojekt «Palü» von Stücheli Pestalozzi Schiratzki Architekten und Ganz Landschaftsarchitekten
Auflagefrist 30 Tage, vom 31. Mai 2024 bis 01. Juli 2024 auf der Gemeindeverwaltung in Samedan während den ordentlichen Schalterstunden.
Einsprachen Gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplans Promulins kann während der vorerwähnten Auflagefrist beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 26 Abs. 4 KRG i. V. m. Art. 18 KRVO).
Namens des Gemeindevorstandes
Gian Peter Niggli, Gemeindepräsident
Claudio Prevost, Gemeindeschreiber
Samedan, 24. Mai 2024