01.06.2024
Beschluss des Gemeinderats St. Moritz vom 29. Mai 2024:
1. Der Antrag des Gemeindevorstands, wonach die Initiative zur Neuauflage Ortsplanungsrevision Serletta Süd gestützt auf Art. 11 Abs. 1 lit. b) der Gemeindeverfassung und im Sinne der Erwägungen als ungültig erklärt werden sollte, wird abgewiesen; somit ist die Initiative gültig.
2. Der Beschluss des Gemeinderats wird den Initianten schriftlich mitgeteilt sowie im Dispositiv in der Engadiner Post amtlich publiziert.
3. Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert zehn Tagen seit Mitteilung Verfassungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden erhoben werden (Art. 11 Abs. 3 Gemeindeverfassung in Verbindung mit Art. 57 Abs. 1 lit. b und Art. 60 Abs. 2 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG)).
Die Unterlagen zum Beschluss des Gemeinderates können bei der Gemeindekanzlei eingesehen oder bezogen werden. Den Livestream zur Sitzung des Gemeinderats vom 29. Mai 2024 finden Sie unter: www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/livestreams
Namens des Gemeinderates St. Moritz
Der Präsident: Martin Binkert
Der Gemeindeschreiber: Ulrich Rechsteiner
St. Moritz, 1. Juni 2024