In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Pontresina am 12. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. Gegenstand: Teilrevision Gewerbezone Resgia Auflageakten: - Genereller Gestaltungsplan 1:500, Pros Suot Giarsun Grundlagen: - Planungs- und Mitwirkungsbericht Auflagefrist: 10. Januar 2025 bis 10. Februar 2025 (30 Tage) Auflageort/-zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden Planungsbeschwerden: Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben. Umweltorganisationen: Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein. |
Gemeindevorstand Pontresina |
Pontresina, 9. Januar 2025 |