17.04.2025

Gem. Art. 11 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) vom 17. Oktober 2017 sind Protokolle von Gemeindeversammlungen spätestens 30 Tage nach der Versammlung zu veröffentlichen. Im Rahmen der öffentlichen Auflage haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, während 30 Tagen schriftlich beim Gemeindevorstand Einsprache zu erheben.

Einsprachen gegen das Protokoll können betreffen:
  • nicht korrekt wiedergegebene Beschlüsse
  • Lücken in der Wiedergabe wesentlicher Aussagen oder Aussagen, welche in irgendeiner Weise dem tatsächlichen Sinn zuwiderlaufen

Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung 2025-1 vom 8. April 2025 ist ab
Donnerstag, 17. April 2025, auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet (www.gemeinde-pontresina.ch -> Menu -> Aktuelles -> Protokolle der Gemeindeversammlungen) und kann während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Einsprachen sind bis zum 19. Mai 2025 schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.
Gemeindevorstand Pontresina
17. April 2025