06.05.2025
Anlässlich seiner Sitzung vom 30. April 2025 hat der Gemeinderat einer jährlichen Ausgabe von maximal CHF 500‘000 zugestimmt; und zwar für die Förderung von Sport- und Höhenmedizin gemäss Beschreibung in der Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Sport- und Höhenmedizin St. Moritz und befristet auf fünf Jahre. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziffer 4 der Gemeindeverfassung ist dieser Beschluss des Gemeinderates dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Datum der Veröffentlichung: 6. Mai 2025
Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juni 2025
Gemeinde St. Moritz
St. Moritz, 6. Mai 2025