Anlässlich seiner Sitzung vom 30. April 2025 hat der Gemeinderat einer jährlichen Ausgabe von maximal CHF 500‘000 zugestimmt; und zwar für die Kulturförderung gemäss Beschreibung in der Leistungsvereinbarung mit der Kulturstiftung St. Moritz und befristet auf fünf Jahre. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziffer 4 der Gemeindeverfassung ist dieser Beschluss des Gemeinderates dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Datum der Veröffentlichung: 6. Mai 2025 Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juni 2025 |
Gemeinde St. Moritz |
St. Moritz, 6. Mai 2025 |