Ab 1. Juni 2025 ergeht der Wiesenruf. Nach diesem Datum ist das Befahren und Betreten der Heuwiesen für Menschen sowie insbesondere auch für Haustiere verboten. Bei Übertretungen werden die fehlbaren bzw. die verantwortlichen Personen nach Art. 17/1 der Polizeiordnung der Gemeinde Celerina mit Fr. 100.— gebüsst. |
Gemeinde Celeina/Schlarigna |
7505 Celerina, 22. Mai 2025 |