Unser Wunschtitel: Die Gemeinde Pontresina engagiert sich weiterhin für mehr Wohnraum für Einheimische und treibt zwei Projekte voran.
Finanzierung Wettbewerb betr. Parz. 2401
Finanzierung Wettbewerb betr. Parz. 2401
Der Stiftungsrat der Fundaziun da Puntraschigna hat beim Gemeindevorstand einen Planungskredit über CHF 240’000 für die Durchführung eines Planungswettbewerbs beantragt. Der Gemeindevorstand hat den Planungskredit genehmigt und entschieden, dass die Kosten als Vorschuss zu verstehen sind, der nach Erteilung der Baubewilligung von der Fundaziun da Puntraschigna zu übernehmen ist.
Stiftung «Fundaziun da Puntraschigna» - Standortbestimmung Stiftungsrat
Durch den Austritt von Raymond Rüttimann aus dem Stiftungsrat der Fundaziun da Puntraschigna ist eine Stelle vakant geworden. Daher hat sich der Gemeindevorstand dazu entschieden, mit einer öffentlichen Ausschreibung nach neuen Kandidaten für den Stiftungsrat zu suchen.
Wahl von Geschäftsleitungsmitgliedern
Unter Vorbehalt der Genehmigung des Organisationsgesetzes durch die Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2025, nimmt die Geschäftsleitung ihre Tätigkeit am 1. Juli 2025 auf. Von Gesetzes wegen sind das Gemeindepräsidium, der/die Gemeindeschreiber/in, die Leitung Finanzen und die Geschäftsführung Pontresina Tourismus automatisch Mitglieder der GL. Als weiter Mitglieder in die Geschäftsleitung hat der Gemeindevorstand den Leiter Infrastruktur, den Leiter Tiefbau & Werkdienst und den Leiter Planung & Bau gewählt.
Weiteres Vorgehen i.S. Wohnraum für Einheimische, Nutzung ZöBA
Der Gemeindevorstand plant die Umsetzung eines Wohnbauprojekts in der ZöBA voranzutreiben. Zu diesem Zweck plant er im Sommer einen Workshop mit den einheimischen Gruppierungen zu veranstalten. Diese werden zeitnah durch die Gemeindekanzlei eine Einladung mit allen Informationen dazu erhalten.
Genehmigung Waldweideregelung Pontresina betreffend die Nutzung der Weidewälder 2025
Damit die Gemeinde Pontresina auch weiterhin Schutzwaldbeiträge erhält, ist ab dem 1. Januar 2025 eine Regelung für Weiden im Schutzwald erforderlich. Der Gemeindevorstand hat die in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) und den Bewirtschaftern der Weideflächen ausgearbeitete Waldweideordnung genehmigt und zur Genehmigung durch die Bewirtschafter und Grundeigentümer verabschiedet. Sobald die Weideregelung von allen Parteien unterzeichnet wurde, tritt sie rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung (Quid pro Quo)
Das „Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung 2025–2030” ist ein Förderprogramm des Bundes, das innovative Projekte zur nachhaltigen Entwicklung von Städten, Gemeinden und Regionen in der Schweiz unterstützt. Ziel ist es, neue Ansätze zu erproben, eine sektorübergreifende Zusammenarbeit zu fördern und Lösungen für aktuelle Herausforderungen der Raumentwicklung zu entwickeln. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, dass die Gemeinde Pontresina das Projekt „Quid pro Quo: Ein Tauschmodell zur Wohnraumförderung in Pontresina“ zum ausgeschriebenen Themenschwerpunkt „Zukunft Wohnen: den Bestand nachhaltig nutzen und transformieren” unter der Projektleitung von Architektin Mara Horváth einreichen und die gemeindeeigenen Leistungen von CHF 10’000 übernehmen wird.
In diesem Projekt sollen Anreize geschaffen werden, um Stockwerkeigentümergemeinschaften (StWEG) dazu zu bewegen, ihre Liegenschaften energetisch zu sanieren und um neuen, wirtschaftlich tragbaren Wohnraum zu schaffen. Dies soll primär durch das Tauschmodell Quid pro Quo, was eine Erhöhung der Ausnützungsziffer zur Folge hat, erreicht werden. Eine StWEG in Pontresina hat sich bereit erklärt, als Pilotprojekt zu fungieren.
Teilnahme am Pilotprojekt Kinderbetreuung für Gäste und Mitarbeitende in Tourismusdestinationen
Das Institut für Tourismus und Freizeit und das Zentrum für wirtschaftspolitische Forschung (beide FHGR) möchten im Oberengadin ein Projektvorhaben umsetzen, dessen Ziel es ist, flexible Kinderbetreuungsangebote zu entwickeln, die den spezifischen Bedürfnissen sowohl von Feriengästen als auch von Mitarbeitenden im Tourismussektor nachkommen und den Anforderungen an die institutionelle Kinderbetreuung genügen. Im Ergebnis soll in Zusammenarbeit mit etablierten Kinderbetreuungsanbietern und Tourismusbetrieben ein tragfähiges Saison-Kinderbetreuungsangebot (z.B. temporäre Pop-up-Kita) entwickelt und in Pilotphasen erprobt werden.
Der Gemeindevorstand stimmt einer Teilnahme von Pontresina am Pilotprojekt zu und spricht einen Beitrag von maximal CHF 10‘000 an das Vorhaben. Neben dem gesprochenen Betrag wird der Tagestrukturbereich der Gemeindeschule das Pilotprojekt mit einem Aufwand von ca. 60–80 Stunden beratend unterstützen.
Erteilung Streckenbewilligung für Bernina Gran Turismo 2025
Das Bergrennen «Bernina Gran Turismo» findet seit 2015 statt und weil die Berninastrasse gesperrt wird, brauchte es jeweils auch die Bewilligung der Gemeinde Pontresina. Diese wurde vom Gemeindevorstand jeweils erteilt, zuletzt für die Jahre 2022 bis 2024. Der Event findet in diesem Jahr am Wochenende vom 20./21. September statt.
Der Gemeindevorstand erteilt die notwendige Streckenbewilligung.
Baubewilligungen
Der Gemeindevorstand genehmigt folgende Baugesuche:
- Neubau Mehrfamilienhaus, Via Mengiots 4, Parz. 2059 / 2615
- Abänderung Dachstuhl, Chesa Diavolezza, Via da Mulin, Parz. 1935
- Umbau und Erweiterung Chesa Flurina, Via Cruscheda 55, Parz. 1865
Beitragsgesuche zur Finanzierung der Sportinfrastruktur in der Gemeinde Pontresina
Die Gemeinde Pontresina führt einen Sport Fonds. Mit dem Fonds wird die Sportinfrastruktur von Pontresina gefördert, wenn die Infrastruktur einem öffentlichen Interesse dient, d.h. der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Aus dem Fonds kann einerseits die gemeindeeigene Infrastruktur finanziert werden, andererseits können aber auch Beiträge an die Sport-Infrastruktur Dritter geleistet werden. Einzelheiten regelt das Reglement über den Fonds «Sport» der Gemeinde Pontresina.
Die Gemeinde Pontresina führt einen Sport Fonds. Mit dem Fonds wird die Sportinfrastruktur von Pontresina gefördert, wenn die Infrastruktur einem öffentlichen Interesse dient, d.h. der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Aus dem Fonds kann einerseits die gemeindeeigene Infrastruktur finanziert werden, andererseits können aber auch Beiträge an die Sport-Infrastruktur Dritter geleistet werden. Einzelheiten regelt das Reglement über den Fonds «Sport» der Gemeinde Pontresina.
Allfällige Beitragsgesuche werden von der Sportkommission behandelt. Die Frist zur Einreichung von Beitragsgesuchen durch Dritte dauert noch bis Ende Juni 2025 für die Umsetzung von Projekten im kommenden Jahr. Das Antragsformular für Sport «Fonds» ist auf der Homepage unter: https://www.gemeinde-pontresina.ch/de/online-schalter/beitragsgesuche/fonds-sport aufgeschaltet.
Allfällige Beitragsgesuche können der Sportkommission per Post oder per E-Mail eingereicht werden (Gemeinde Pontresina, Sportkommission, Gemeinde- und Kongresszentrum Rondo, Via Maistra 133, 7504 Pontresina oder gemeinde@pontresina.ch). Allfällige Fragen zum Sportfonds und zu den Beitragsgesuchen können an die Stv. Gemeindeschreiberin, Martina Rominger (081 838 81 89 oder martina.rominger@pontresina.ch), gerichtet werden.
Die Erweiterung der Tempo-30-Zone im Gebiet Bahnhof und Gitögla wird im Laufe der Kalenderwoche 22 (26.05.–30.05.2025) umgesetzt.
Im Bericht der Gemeindevorstandssitzung vom 29. April 2025 wurde über die Erweiterung der Tempo-30-Zone im Gebiet Bahnhof und Gitögla informiert. Die Umsetzung erfolgt in Kalenderwoche 22 (26.–30. Mai 2025).
Martina Rominger (mrm), Stv. Gemeindeschreiberin