Anordnung der Gemeindeversammlung zur Durchführung einer Landumlegung und öffentliche Auflage des Beizugsgebiets sowie des Verzeichnisses der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer Gestützt auf Art. 17 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) hat die Gemeindeversammlung Bever vom 16. April 2025 die Durchführung einer Landumlegung in einem Teilgebiet angeordnet. Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 18 MelG innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum beim Obergericht, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, Beschwerde erhoben werden. Gestützt auf Art. 38 MelG werden nachstehende Akten öffentlich aufgelegt. |
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Auflageakten |
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Zur Orientierung | Parzellenverzeichnis |
Auflageort | Gemeindeverwaltung Bever Fuschigna 4, 7502 Bever |
Auflagedauer | von Freitag, 30. Mai bis Montag, 30. Juni 2025, zu den Schalteröffnungszeiten, ausserhalb davon in Absprache mit der Gemeindeverwaltung |
Einsprachelegitimation | Zur Einsprache ist berechtigt, wer von den Auflageakten berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung geltend machen kann sowie die betroffene Gemeinde. |
Einsprachen | Einsprachen gegen die Auflageakten sind bis spätestens Montag, 30. Juni 2025 (Poststempel), schriftlich an das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Ringstrasse 10, 7001 Chur, zu richten. |
Gemeinde Bever |
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31. Mai 2025, Bever |