Gestützt auf Art. 16 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) beabsichtigt der Gemeindevorstand die Einleitung einer Teilrevision des Quartierplans «Salet». |
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| Gegenstand: | Quartierplan «Salet» |
| Zweck der Planung: |
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| Auflageakten: |
Der Situationsplan zur Teilrevision kann auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/news heruntergeladen werden. |
| Auflageort: | Abteilung Hochbau Rathaus Via Maistra 12 7500 St. Moritz |
| Auflagezeit / Einsprachefrist: | ab 03. Juni 2025 bis und mit 03. Juli 2025 (30 Tage) |
| Einsprachen: | Gegen die beabsichtigte Einleitung der Teilrevision des Quartierplans «Salet» und gegen die Anpassung des Quartierplanperimeters kann Einsprache erhoben werden. Für die Einsprachelegitimation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Planungsbeschwerde an die Regierung. Allfällige Einsprachen sind zu richten an: Gemeindevorstand St. Moritz, Rathaus Via Maistra 12 7500 St. Moritz |
| Absender | Im Auftrag der Baubehörde Hochbau St. Moritz |
| Datum/Ort | St. Moritz, 28. Mai 2025 |