Anlässlich seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde St. Moritz genehmigt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 der Gemeindeverfassung untersteht die Genehmigung der Jahresrechnung dem fakultativen Referendum. Datum der Veröffentlichung: 3. Juni 2025 Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juli 2025 Die Unterlagen zum Beschluss des Gemeinderates können bei der Gemeindekanzlei eingesehen und/oder bezogen werden. |
Gemeindevorstand St. Moritz |
St. Moritz, 3. Juni 2025 |