In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die zweite öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Celerina / Schlarigna statt. Gegenstand: Gesamtrevision Ortsplanung Celerina / Schlarigna Auflageakten 2. Mitwirkungsauflage:
Dorfgebiet Celerina/Schlarigna, RhB Bahnhof Pontresina
Übriges Gemeindegebiet
Grundlagen: Planungs- und Mitwirkungsbericht, Stand zweite öffentliche Auflage mit den separaten Beilagen:
Auflagefrist: 16. Juni bis 15. Juli 2025 (30 Tage) Auflageort / -zeit: Gemeindeverwaltung Celerina/Schlagrina, während den Öffnungszeiten. Die Auflageakten können zudem auf der Homepage der Gemeinde Celerina/Schlarigna (www.gemeinde-celerina.ch) eingesehen werden. Vorschläge und Einwendungen: Während der öffentlichen Auflage kann jedermann beim Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna schriftlich Vorschläge und Einwendungen einbringen. |
Gemeinde Celerina/Schlarigna |
Celerina, 14. Juni 2025 |