30.06.2025

Spital Oberengadin – wie weiter?

In den Gemeindeabstimmungen über die neue Leistungsvereinbarung betreffend die Gesundheitsversorgung des Oberengadins haben sich eine Mehrheit von 56 Prozent der Stimmenden und 7 der 11 Gemeinden für die Integration des Spitals Oberengadin ins Kantonsspital Graubünden ausgesprochen.  Die für den Beschluss erforderliche Einstimmigkeit aller Gemeinden wurde jedoch nicht erzielt. Die Leistungsvereinbarung ist damit nicht zustande gekommen. Die bestehende Leistungsvereinbarung als Grundlage für den Betrieb des Spitals Oberengadin läuft per 31.12.2025 aus. Der Stiftungsrat der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) möchte nun einen Behördentisch mit je drei Vertretern aller Gemeinden einsetzen und diesen mit der Erarbeitung von Vorschlägen für das weitere Vorgehen beauftragen.
 
Der Gemeindevorstand erachtet die Einberufung eines «Behördentisches» als nicht zielführend und wenig zweckmässig. Die Strukturen und Zuständigkeiten sind in den Statuten der SGO abschliessend geregelt. Demnach liegt die Verantwortung für die strategische Führung der SGO ausschliesslich beim Stiftungsrat und beim Verwaltungsrat. Alle Gemeinden sind im Stiftungsrat vertreten und können die Haltung der Gemeindevorstände auf dem kürzest möglichen Weg direkt und ungefiltert in den Stiftungsrat einbringen. Ein Behördentisch mit 33 Gemeindevertretern ist demgegenüber wenig effizient und wird weder die Expertise substanziell stärken, noch die Meinungsvielfalt wesentlich erhöhen. Insofern wird es kaum zu einer besseren Entscheidungsfindung beitragen. Unabhängig davon verfügt das zur Diskussion gestellte Gremium über keinerlei Entscheidungskompetenzen.
 
Die vom Stiftungsrat zur Diskussion gestellten Varianten «Weiterführung der SGO ohne Integration in das KSGR» und «Schliessung des Spitals Oberengadin» sind für den Gemeindevorstand keine realistischen Optionen. Aus seiner Sicht ist momentan einzig die Weiterverfolgung der Integration des Spitals Oberengadin in das KSGR zielführend. Wie die Rahmenbedingungen für die Integration im Detail aussehen sollen, kann angesichts der Dynamik im laufenden Prozess nicht abschliessend beurteilt werden. Zwingend aus Sicht des Gemeindevorstandes ist allerdings eine kritische Auseinandersetzung und ergebnisoffene Diskussion des bestehenden Leistungsangebotes. Die SGO und die verantwortlichen Organe werden nicht umhinkommen, das Angebot der medizinischen Grundversorgung zusammen mit den Trägergemeinden zu hinterfragen und dieses bedarfsgerecht, kosteneffizient, qualitätsorientiert und finanzierbar auszugestalten, denn die aktuell erforderlichen Gemeindebeiträge sind auf Dauer nicht tragbar. Ohne fundamentale Anpassungen der Strukturen, Prozesse und Leistungsangebote wird das Spital Oberengadin nicht aus der akuten Krise finden.
 

Regionale Eventfinanzierung ab 2026

Engadin Tourismus kann gemäss Grundauftrag weitere Zusatzleistungen für die Gemeinden erbringen. Ein entsprechender Zusatzauftrag soll für die regionale Eventstrategie und die Eventfinanzierung ab 2026 erteilt werden. Damit soll Engadin Tourismus die Koordination der Finanzierung von Veranstaltungen im Oberengadin mit den von den Aktionärs-Gemeinden zur Verfügung gestellten Beiträgen übernehmen. Der Gemeindevorstand begrüsst die Stossrichtung unter der Voraussetzung, dass sich die Förderung auf Top-Events mit regionaler Ausstrahlung und ausgewiesener Wertschöpfung für die gesamte Region fokussieren. Events von ausschliesslich oder überwiegend lokalem Charakter sind hingegen von der jeweiligen Standortgemeinde zu finanzieren. Welche Events mit welchem Betrag unterstützt werden, liegt in der Kompetenz von Engadin Tourismus. Damit ist die Mitfinanzierung von regionalen Events aus Sicht der Gemeinde Samedan abschliessend geregelt, d.h. regional relevante Events werden von der Gemeinde Samedan im Grundsatz nur über Engadin Tourismus mit dem zur Verfügung gestellten Betrag unterstützt. Die Gemeinde Samedan wird darüber hinaus ihre eigenen lokalen Events unabhängig von der Destination finanzieren. Im Gegenzug wird erwartet, dass Anlässe von vorwiegend lokaler Bedeutung ausschliesslich von der jeweiligen Standortgemeinde mitfinanziert werden. Um das Antragsverfahren für alle Beteiligten in geordnete Bahnen zu lenken, soll Engadin Tourismus erste Anlaufstelle für sämtliche Gesuche sein. Engadin Tourismus entscheidet, ob der Event aus regionaler Sicht relevant ist und gefördert wird. Bei einem positiven Entscheid von Engadin Tourismus ist das Gesuch abschliessend entschieden, ansonsten ist der Antragsteller an die Standortgemeinde des Austragungsortes zu verweisen. Dieses Vorgehen gewährleistet allen Beteiligten – Engadin Tourismus, Gemeinden und Organisatoren - Transparenz, Planungssicherheit und schlanke Prozesse.
 

Pensenplan der Gemeindeschule für das Schuljahr 2025/2026 genehmigt

Die Schulkommission hat kürzlich den Pensenplan der Gemeindeschule für das Schuljahr 2025/2026 zuhanden des Gemeindevorstandes festgelegt. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler (SuS) inklusive Kindergarten beträgt 254 und liegt damit im Rahmen des laufenden Schuljahres. Wie im Vorjahr werden drei Kindergärten geführt. Alle sechs Primarklassen werden einzeln geführt. Die Oberstufe verzeichnet 3 doppelt geführte Sekundar- und Realklassen geführt. Die Unterrichtspensen für die Primar- und Oberstufe verteilen sich auf 29 Lehrkräfte und werden durch 1'985 Stellenprozente abgedeckt. Die Kennzahl «Stellenprozente pro Schüler/Schülerin» beträgt 9.7 und liegt damit 0.9 Prozentpunkte unter dem Vorjahr. Vier Lehrpersonen verlassen die Gemeindeschule auf Ende Schuljahr 2024/2024, zwei davon infolge Pensionierung. Eine Lehrperson stösst neu dazu. Der Gemeindevorstand hat den Pensenplan im zustimmenden Sinne zur Kenntnis genommen. 
 

Keine Aufgabenerweiterung für den Abwasserverband ARO

Einzelne Gemeinden möchten den Aufgabenbereich des Verbandes Abwasserreinigung Oberengadin (ARO) ausdehnen und zusätzlich die Wasserversorgung übertragen. Dies würde eine Anpassung der Statuten durch die Gemeindeversammlungen aller Verbandsgemeinden erfordern. Der Gemeindeverband dient der Erfüllung einer Gemeindeaufgabe und ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Gemäss Art. 56 Abs. 1 des kantonalen Gemeindegesetzes tritt der Gemeindeverband im Umfang seiner Aufgabe an die Stelle der ihm angeschlossenen Gemeinden und hat in diesem Bereich deren Rechte und Pflichten. Würde der Aufgabenbereich des ARO in den Statuten mit der Wasserversorgung erweitert, hätte dies aufgrund der Bestimmung von Art. 56 Abs. 1 GG zur Folge, dass alle Verbandsgemeinden diese Aufgabe dem ARO übertragen. Weil die Gemeinde Samedan weder den Bedarf noch die Absicht hat, die Wasserversorgung dem ARO abzutreten, kann dem Antrag nicht entsprochen werden.
 

Vitaparcours Muntarütsch wird erneuert

Der Zürich vitaparcours in Muntarütsch ist ein wichtiger Teil der Sportinfrastruktur in Samedan, befindet sich an bester Lage und wird rege benutzt. Das Konzept zielt auf die Gesundheitsförderung, Entwicklung des Familien- und Naturerlebnisses, und Stärkung des Breitensports. Sportbegeisterte absolvieren auf einer angelegten Strecke durch den Wald fünfzehn Stationen mit jeweils einer Auswahl aus insgesamt 43 Übungen in den Bereichen Beweglichkeit, Geschicklichkeit, Kraft und Ausdauer. Die Gemeinde ist Trägerin der Anlage und für den Bau, den Unterhalt und die Erneuerung ihres Parcours verantwortlich. Zusammen mit der Schweizerischen Gesundheitsstiftung RADIX wurde der Parcours einer Qualitätsprüfung unterzogen und ein Massnahmenkatalog für die Instandhaltung und Weiterentwicklung erarbeitet. Die Erneuerungsarbeiten werden in Eigenleistung durch den Forstbetrieb Pontresina-Samedan und den Gemeindewerkdienst aufgeführt. 
 

Friedhof San Peter – Aufhebung von Grabstätten

Gemäss kommunaler Bestattungs- und Friedhofordnung gilt für Erdbestattete eine Grabesruhe von mindestens 20 Jahren. Demzufolge können die Reihengräber Nr. 73 bis Nr. 144 im unteren Teil des Friedhofs San Peter aufgehoben werden. Es betrifft dies in den Jahren 1989 bis 1996. Die Räumung erfolgt ab 08. August 2025 und wird mittels öffentlicher Mitteilung bekanntgegeben. Die nächsten Familienangehörigen werden persönlich angeschrieben. Grabsteine und Grabschmuck können durch die Hinterbliebenen zum Räumungsdatum entfernt werden. Mit den Räumungsarbeiten wird die Firma Lazzarini AG beauftragt.
 

Beiträge

Folgenden Organisationen und Events wurden finanzielle Beiträge zugesprochen: Festival da Jazz 2025, Chapella Open Air 2025, Passione Engadina 2025, Concours Hippique Zuoz 2025, Sommer Concours Hippique St. Moritz 
 

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Baugenossenschaft Oberengadiner Lehrlingshaus, Parzelle Nr. 1727 in Suot Staziun, Realisierung Fluchtweg mit Containerraum und Stützmauern; Pensionskasse der RhB, Parzelle Nr. 151 an der Via Retica, energetische Dachsanierung Mehrfamilienhäuser; Franziska Preisig, Parzelle Nr. 1513 in Cristolais, Sanierung Wohnhaus und Anbau Garage; STWEG Chesa Sur Via und Alpetta, Parzelle Nr. 1449 in Crusch, energetische Sanierung Mehrfamilienhäuser; Simon und Daniela Hofstetter, Parzelle Nr. 1439 in Vals, Bau Doppelgarage, Katja Frey-Oppliger, Parzelle Nr. 75 in Surtuor, Einbau einer Wohnung im Gartengeschoss.
 
(Pre)