In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Pontresina statt. Gegenstand: Teilrevision Baugesetz Reorganisation Baukommission als Baubehörde Auflageakten: - Revidiertes Baugesetz Grundlagen: - Erläuterungen zur Teilrevision Baugesetz - Vorprüfungsbericht ARE vom 09.07.2025 Auflagefrist: 1. August 2025 bis 30. August 2025 (30 Tage) Auflageort / -zeit: Digitale E-Mitwirkung unter www.dialog-pontresina.ch. Sämtliche Unterlagen können während der Auflagefrist auch analog in der Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung zu Bürozeiten (Tel 081 838 81 81) eingesehen werden. Vorschläge und Einwendungen: Während der Auflagefrist können Interessierte beim Gemeindevorstand schriftlich und be-gründet Vorschläge und Einwendungen einreichen. Die Eingaben sind bevorzugt über die E-Mitwirkung unter www.dialog-pontresina.ch einzureichen. |
Der Gemeindevorstand |
Pontresina, den 31. Juli 2025 |