Gemäss Art. 11 Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna sind Demissionen bis zum 31. Juli des Wahljahres schriftlich mitzuteilen. Die Demissionen sind öffentlich bekannt zu geben. Innert Frist sind folgende Demissionen eingegangen. Gemeindepräsident Christian Brantschen Gemeindevorstand Seraina Poltera (Amtszeitbeschränkung) Andrea Fanconi Fadri Denoth Brigitte Büeler Schulrat Martin Scherer Stephan Heiniger Kommission für gemeindeeigene Bauten Urs Brülisauer (Amtszeitbeschränkung) Planungs- und Baukommission Andri Donatsch Stimmenzähler Hanspeter Hitz Markus Testa Gemäss Art. 38 der Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna sind Wahlvorschläge für den Gemeindepräsidenten, den Gemeindevorstand und die Geschäftsprüfungskommission dem Gemeindevorstand bis zum 1. September des Wahljahres schriftlich mitzuteilen. |
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna |
Celerina, 7. August 2025 |