07.08.2025
Gemäss Art. 11 Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna sind Demissionen bis zum 31. Juli des Wahljahres schriftlich mitzuteilen. Die Demissionen sind öffentlich bekannt zu geben. Innert Frist sind folgende Demissionen eingegangen.
 
Gemeindepräsident
Christian Brantschen
 
Gemeindevorstand
Seraina Poltera                      (Amtszeitbeschränkung)
Andrea Fanconi
Fadri Denoth
Brigitte Büeler

Schulrat
Martin Scherer
Stephan Heiniger
 
Kommission für gemeindeeigene Bauten
Urs Brülisauer                        (Amtszeitbeschränkung)
 
Planungs- und Baukommission
Andri Donatsch
 
Stimmenzähler
Hanspeter Hitz
Markus Testa
 
Gemäss Art. 38 der Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna sind Wahlvorschläge für den Gemeindepräsidenten, den Gemeindevorstand und die Geschäftsprüfungskommission dem Gemeindevorstand bis zum 1. September des Wahljahres schriftlich mitzuteilen. 
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna
Celerina, 7. August 2025