22.09.2025

 
Genehmigung Protokoll Gemeindeversammlung 2025-3 vom 10. September 2025
Der Gemeindevorstand hat das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. September 2025 genehmigt und zuhanden der öffentlichen Auflage und der nächsten Gemeindeversammlung verabschiedet. In Anwendung von Art. 11 Abs. 2 des kantonalen Gemeindegesetzes erfolgt die Veröffentlichung des Gemeindeversammlungsprotokolls auf der Webseite der Gemeinde Pontresina (www.gemeinde-pontresina.ch/Aktuelles/Protokolle der Gemeindeversammlungen). Einsprachen sind innert der Auflagefrist (vom 18. September bis 20. Oktober 2025) schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. 
 
Eckpunkte zum Baurechtsvertrag und weiteren Themen betr. Neubau Jugendherberge 
Die Planung und Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau der Jugendherberge schreiten weiter voran. Zurzeit wartet die Gemeinde auf das Ergebnis zur Vorprüfung der erforderlichen Teilrevision der Ortsplanung. Dennoch liegen ausreichend Informationen vor, um in einem nächsten Schritt die Eckpunkte rund um den Neubau der Jugendherberge zu konkretisieren. Damit die Detailverhandlungen mit der Schweizerischen Stiftung für Sozialtourismus aufgenommen werden können, hat der Gemeindevorstand die Grundsätze zum Baurechtsvertrag und zu weiteren Themen im Zusammenhang mit dem Neubau der Jugendherberge beraten. 
 
Nachtrag II zur Planungsvereinbarung zwischen RhB, RhB Immobilien AG, SSST und Gemeinde betr. Bahnhofplatz
An der Entwicklung des Bahnhofsgebiets sind verschiedene Parteien beteiligt, die verschiedene Projekte entwickeln. Da die Rhätische Bahn AG (RhB), die RhB Immobilien AG, die Schweizerische Stiftung für Sozialtourismus (SSST) und die Politische Gemeinde Pontresina (Gemeinde) ein Interesse an der Neugestaltung des Bahnhofsplatzes, der Sportarena Cuntschett und der Umgebung der neuen Jugendherberge mit Sportzentrum haben, haben sich die Parteien auf eine Aufteilung der Interessenz und der Kostenbeteiligungen (für Investitionen, baulicher Unterhalt, betrieblicher Unterhalt) an den verschiedenen Teilbereichen geeinigt. Die Einzelheiten sollen in einem Nachtrag II zu einer bereits abgeschlossenen Planungsvereinbarung festgehalten werden.
Zusätzlich soll im Nachtrag II zur Planungsvereinbarung der Auftrag einer integralen Planung geregelt werden. Die integrale Planung ist erforderlich, um die einzelnen Teilprojekte der Parteien koordiniert zu planen und um Schnittstellen und Abhängigkeiten zu erkennen.
Der Gemeindevorstand hat den Nachtrag II zur Planungsvereinbarung zwischen der RhB, der RhB Immobilien AG, der SSST und der Gemeinde genehmigt. 
 
Teilrevision Baugesetz Reorganisation Baukommission als Baubehörde – Verabschiedung z.Hd. Gemeindeversammlung
Der Gemeindevorstand hat die Teilrevision des Baugesetzes betreffend Reorganisation Baukommission an der Sitzung vom 29. Juli 2025 zuhanden der Durchführung des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens verabschiedet. Innert der Mitwirkungsfrist vom 1. bis 30. August 2025 sind keine Rückmeldungen eingegangen. 
Somit hat der Gemeindevorstand die Teilrevision des Baugesetzes «Reorganisation Baukommission als Baubehörde» nun zuhanden der Vorberatung durch die Gemeindeversammlung vom 4. November 2025 verabschiedet. Die Zustimmung zur Teilrevision des Baugesetzes fällt in die Zuständigkeit der Urnenabstimmung, welche für den 14. Dezember 2025 geplant ist.
Umfassende Abklärungen zur Beurteilung der Erstwohnungsnutzung
Bei der systematischen Überprüfung der Erstwohnungspflicht hat sich herausgestellt, dass diese Überprüfung nicht immer einfach ist bzw. es sich nicht immer klar beurteilen lässt, ob eine Wohnung korrekt genutzt wird oder nicht. Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand einen Kriterienkatalog ausarbeiten lassen, welcher Aufschluss über den Lebensmittelpunkt der betroffenen Person geben soll. 
Der Gemeindevorstand hat nun diesen sehr umfangreichen Katalog von Fragen und Kriterien beraten und verabschiedet. Die Einzelfallbeurteilung wurde an die Gemeindepräsidentin und Gemeindeschreiberin/Rechtskonsulentin delegiert. Sie sollen in den unklaren Fällen gestützt auf den Fragen- und Kriterienkatalog die erforderlichen Abklärungen vornehmen, um die Erstwohnungsnutzung zu überprüfen. Bei diesen Abklärungen soll der Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachtet und der mildeste Weg gewählt werden. Falls nötig sollen nach Auffassung des Gemeindevorstandes aber auch weitreichende Abklärungen vorgenommen werden. Zudem trifft die Wohnungseigentümer eine Mitwirkungspflicht. 
Bestehen nach Würdigung der getätigten Abklärungen begründete Zweifel an der korrekten Wohnungsnutzung, sind im Einzelfall Verfahren im Zusammenhang mit einer möglichen Missachtung der Erstwohnungspflicht einzuleiten. 
 
Erweiterung Trottoir Muragls
Die Eingangssituation Muragls ist ein vielgenutzter Abschnitt am Siedlungsrand, wo Fussgänger, Anwohner und Durchgangsverkehr zusammentreffen. Die Verkehrskommission verfolgt das Ziel, ein durchgehendes Trottoir bis ans Ende des Siedlungsgebiets zu erstellen, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität insbesondere für Fussgänger zu verbessern. Zudem soll ein durchgehender Veloweg mit einer nahtlosen Verbindung zwischen Punt Muragl und Pontresina geschaffen werden. Zur Umsetzung dieses Vorhabens und zum Zweck der Erhöhung der Verkehrssicherheit hat der Gemeindevorstand entschieden, bei der Eingangssituation Muragls bis ans Ende des Siedlungsgebiets ein Trottoir zu erstellen und in besagtem Bereich eine punktuelle Einengung vorzusehen. Der Leiter Tiefbau wird die Planung und Umsetzung des Vorhabens an die Hand nehmen. 
 
Vergabe GP-Auftrag Plazza da Sport Roseg
Der Gemeindevorstand hat am 17. Juni 2025 die Ausschreibungsunterlagen «Submission Planergemeinschaft Plazza da Sport Roseg» verabschiedet. Die Publikation der Ausschreibung ist in der Folge am 30. Juni 2025 erfolgt. Obwohl bis zum Ende der Ausschreibungsfrist nur ein einziges Angebot eingereicht wurde, ist die Gemeinde der Meinung, dass der Markt gespielt hat. Dies weil das Angebot im Rahmen des offenen Submissionsverfahrens nach IVöB eingereicht wurde. Die Offerte erscheint zudem plausibel und sauber.
Der Gemeindevorstand vergibt den Generalplanerauftrag für die Plazza da Sport Roseg an die Bietergemeinschaft ARX-Gruppe AG, St. Moritz zum Angebotspreis von CHF 1'183'515 (inkl. MWST) unter dem Vorbehalt der Kredit- und Baugenehmigung und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Aushandlung und dem Abschluss eines GP-Vertrages. 
  
Wiedererwägungsgesuch des Schulrates zur Handhabung Strassenpoller im Dorfteil Laret im Winter
Der Gemeindevorstand hat am 15. Juli 2025 entschieden, dass im Dorfteil Laret die Poller im Herbst vor dem ersten Schneefall entfernt und im Frühling wieder eingesetzt werden sollen. 
Der Schulrat hat den Gemeindevorstand ersucht, diesen Entscheid in Wiedererwägung zu ziehen, weil die Entfernung der Poller zu einer Gefährdung der Sicherheit der Schulkinder führen könnte. 
Bei der Beurteilung am 15. Juli 2025 ist der Gemeindevorstand von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen. Der Gemeindevorstand hat deshalb das Wiedererwägungsgesuch gutgeheissen und sich dafür ausgesprochen, dass im Dorfteil Laret auch im Winter sämtliche Poller beibehalten werden müssen. Der dadurch abgetrennte Bereich für die Fussgänger wird stärker gewichtet, als die Vorteile für die Schneeräumung, welche die Entfernung der Poller mit sich bringen würden. 
 
Auslösung Erstwohnungen
Der Gemeindevorstand genehmigt folgende Gesuche:
-        Auslösung Erstwohnung Chesa Sassellas, Via da la Staziun 13, Parz. 2134;
-        Auslösung Erstwohnung Chesa Miraval, Via Giandains 12, Parz. 1778.
 
Baubewilligungen 
Der Gemeindevorstand genehmigt folgende Baugesuche:
-        PV-Anlage Fassade Chesa suot las Blais, Via Chinun 11, Parz. 2109 ;
-        Wärmepumpenanlagen mit Erdsonden, Chesa Lardelli, Via Maistra 240, Parz. 1981;
-        Teilbefestigung Hofplatz mit HMT-Belag, Acla Muragl 5, 9, Parz. 1165;
-        Abbruch und Neubau MFH Chesa Saxifraga, Via Pros da God 21, Parz. 2142;
-        Installation PV-Anlage Chesa Campell, Via Maistra 107, Giassa Stipa 4, Parz. 1707 ;
-        Vorzeitiger Aushub Neubau MFH, Chesa Allegria 2, Parz. 1984/1976.
 
Die Gemeinde Pontresina bietet eine kostenlose Sonderabfallsammlung ohne Elektroschrott für ein- und zweitheimische Privathaushalte an
Am Samstag, dem 4. Oktober 2025, findet von 8:00 bis 12:00 Uhr eine kostenlose Sonderabfallsammlung ohne Elektroschrott beim Werkhof Resgia, Via da Bernina 25, in Pontresina statt.
Die Gemeinde Pontresina organisiert in Zusammenarbeit mit der Altola AG diese Sonderabfallsammlung für ihre Einwohner. Weitere Informationen und eine Liste der entsorgbaren Abfälle finden Sie auf dem Flyer, der an alle Haushalte verschickt wurde, oder auf der Homepage der Gemeinde Pontresina unter: www.gemeinde-pontresina.ch/de/Aktuelles/weitere-news/gratis-sonderabfall-sammlung.
  
Jeannette Guadagnini (jg), Gemeindeschreiberin