Gestützt auf Art. 16 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) beabsichtigt der Gemeindevorstand die Einleitung einer Teilrevision des Quartierplans «Foppas». |
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| Gegenstand | Quartierplan «Foppas» |
| Zweck der Planung |
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| Auflageakten |
Der Perimeterplan zur Teilrevision kann auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/news heruntergeladen werden. |
| Auflageort | Abteilung Hochbau Rathaus Via Maistra 12 7500 St. Moritz |
| Auflagezeit / Einsprachefrist | ab 9. Oktober 2025 bis und mit 10. November 2025 (30 Tage) |
| Einsprachen | Gegen die beabsichtigte Einleitung der Teilrevision des Quartierplans «Foppas» und gegen den beabsichtigten Quartierplanperimeter kann Einsprache erhoben werden. Für die Einsprachelegitimation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Planungsbeschwerde an die Regierung. Allfällige Einsprachen sind zu richten an: Gemeindevorstand St. Moritz, Rathaus, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz |
| St. Moritz, 8. Oktober 2025 | |
Im Auftrag der Baubehörde Hochbau St. Moritz |