09.10.2025
Gestützt auf Art. 16 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) beabsichtigt der Gemeindevorstand die Einleitung einer Teilrevision des Quartierplans «Foppas».
Gegenstand
Quartierplan «Foppas» 
Zweck der Planung
  • Neuanordnung der Baubereiche FN1 – FN4 innerhalb des Baustandorts 5
  • Anpassung der Erschliessung (Tiefgarage, Fussweg / Notzufahrt) 
Auflageakten
  • Perimeterplan Anpassung Quartierplan Foppas, 1:1000, 10. September 2025 
Der Perimeterplan zur Teilrevision kann auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/news heruntergeladen werden. 
Auflageort
Abteilung Hochbau
Rathaus
Via Maistra 12
7500 St. Moritz
Auflagezeit / Einsprachefrist
ab 9. Oktober 2025 bis und mit 10. November 2025 (30 Tage) 
Einsprachen
Gegen die beabsichtigte Einleitung der Teilrevision des Quartierplans «Foppas» und gegen den beabsichtigten Quartierplanperimeter kann Einsprache erhoben werden. Für die Einsprachelegitimation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Planungsbeschwerde an die Regierung.
Allfällige Einsprachen sind zu richten an:
Gemeindevorstand St. Moritz, Rathaus, 
Via Maistra 12, 7500 St. Moritz 
St. Moritz, 8. Oktober 2025
Im Auftrag der Baubehörde
Hochbau St. Moritz