Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 14. Oktober 2025 mit Beschluss Nr. 720/2025 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 12. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt. |
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Das genehmigte Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei für 30 Tage auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. |
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Pontresina, 21. Oktober 2025 Der Gemeindevorstand |