23.10.2025
Bäume und Sträucher, welche in den öffentlichen Grund hineinragen, müssen:
  • bei Strassen auf eine Höhe von 4.50 m
  • bei Gehwegen auf eine Höhe von 3.0 m
zurückgeschnitten werden.

Wir bitten die Eigentümer dafür be­sorgt zu sein, dass dies bis zum 31. Ok­tober 2025 erledigt wird. Nach diesem Datum wird die Abt. Infrastruktur & Umwelt die Arbeiten auf Kosten des Grundeigentümers aus­führen.
Abt. Infrastruktur & Umwelt
St. Moritz, 22. Oktober 2025