Bäume und Sträucher, welche in den öffentlichen Grund hineinragen, müssen:
zurückgeschnitten werden. Wir bitten die Eigentümer dafür besorgt zu sein, dass dies bis zum 31. Oktober 2025 erledigt wird. Nach diesem Datum wird die Abt. Infrastruktur & Umwelt die Arbeiten auf Kosten des Grundeigentümers ausführen. |
Abt. Infrastruktur & Umwelt |
St. Moritz, 22. Oktober 2025 |