Leistungsvereinbarung regionale Kulturförderung wird erneuert
Seit 2018 liegt die Kulturförderung in der Verantwortung der Region Maloja, gestützt auf Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden. Diese Vereinbarungen laufen Ende 2025 aus. Der Gemeindevorstand hat der entsprechenden Erneuerung der regionalen Kulturförderung ab 1. Januar 2026 zugestimmt. Gleichzeitig wird das jährliche Maximalbudget von CHF 150’000 auf CHF 220’000 erhöht. Von diesem Betrag sind CHF 200’000 für die Förderung von Kulturprojekten und CHF 20’000 für die Durchführung der jährlichen Kulturpreisverleihung vorgesehen. Samedan übernimmt einen Anteil gemäss Regionenschlüssel. Mit dieser Anpassung wird auf die wachsende Zahl von Fördergesuchen, steigende Kosten und die Notwendigkeit, auch kleinere, qualitativ hochwertige Projekte angemessen unterstützen zu können, reagiert. Die neue Leistungsvereinbarung gilt für vier Jahre und verlängert sich automatisch, sofern keine Kündigung erfolgt. Damit setzt die Region Maloja ein klares Zeichen für eine starke und vielfältige Kulturszene.
Gemeindevorstand empfiehlt Ablehnung der Leistungsvereinbarung mit der SGO
Die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) hat den Gemeinden eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2026 und 2027 zur Genehmigung durch die zuständigen Organe unterbreitet. In Samedan erfolgt eine Vorberatung durch die Gemeindeversammlung am 4. November 2025. Der Entscheid fällt anschliessend an der Urnenabstimmung vom 14. Dezember 2025. Der Gemeindevorstand empfiehlt die Ablehnung der vorliegenden Leistungsvereinbarung mit der SGO. Ursache sind die erheblich gestiegenen Finanzforderungen: statt der im Mai 2025 maximal prognostizierten 11,4 Mio. Franken müssten die Gemeinden nun 50,8 Mio. Franken für die Jahre 2026 und 2027 aufbringen. Nebst dem höheren Betriebsbeitrag sind Investitionskosten und Darlehensrückzahlungen an den Kanton Graubünden und die Graubündner Kantonalbank hinzugekommen. Für die Investitionen fehlt eine überzeugende Argumentation und die Rolle der Kreditgeber wirft Fragen auf. Der Gemeindevorstand kritisiert zudem die fehlende Transparenz über die Kosten des Leistungsangebotes und fehlende Strategien zur Defizitreduktion. Zudem verknüpft die Vorlage mehrere finanzielle Fragen zu einer einzigen Abstimmung. Die Stimmberechtigten können daher nicht differenziert entscheiden, sondern müssen das Gesamtpaket annehmen oder ablehnen. Die finanziellen Verpflichtungen würden den Handlungsspielraum der Gemeinde stark einschränken, zu Leistungsabbau, Investitionskürzungen und möglicherweise zu steuerlichen Mehrbelastungen führen. Angesichts dieser Risiken hält der Gemeindevorstand eine Zustimmung für nicht vertretbar und empfiehlt den Stimmberechtigten, die Vorlage abzulehnen.
Event- und Tourismusmanagement wird an Engadin Tourismus übertragen
Ein personeller Wechsel hat dazu veranlasst, die lokale Tourismusorganisationsstruktur zu überdenken. Nach Prüfung verschiedener Optionen überträgt der Gemeindevorstand die Aufgaben des Event- und Tourismusmanagements im Rahmen eines Zusatzauftrags an die Engadin Tourismus AG (ETAG). Damit wird die bisherige Zusammenarbeit weiter vertieft und die touristische Entwicklung der Gemeinde langfristig gestärkt. Die ETAG übernimmt die fachliche Verantwortung und unterstützt den lokalen Tourismusmanager, der für die Umsetzung der Tourismusstrategie Samedan, die Organisation lokaler Veranstaltungen sowie die Pflege und Weiterentwicklung des touristischen Angebots zuständig ist. In inhaltlichen Fragen bleibt der Tourismusmanager der lokalen Tourismuskommission unterstellt und nimmt mit beratender Stimme an deren Sitzungen teil. Für den Zusatzauftrag wird ein 80-Prozent-Pensum vereinbart. Die jährliche Entschädigung beträgt CHF 107'000. Der Auftrag tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft und gilt unbefristet mit der Möglichkeit einer Kündigung erstmals per 31. Dezember 2027. Mit dieser Lösung werden die Kräfte gebündelt, Synergien innerhalb der Region genutzt und die touristische Positionierung von Samedan gestärkt.
Baubewilligungen
Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Hochbauamt Graubänden, Parzelle Nr. 1721 in Cho d'Punt, Anbau eines Aussenlagers; Stephan und Anges Übersax, Parzelle Nr. 1474 in Quadratscha, energetische Dachsanierung und Installation einer Photovoltaikanlage; Politische Gemeinde Samedan, Parzelle Nr. 1281 in Crusch, Felssicherung; Plan-B-Kitchen, Parzelle Nr. 1730 in Cho d'Punt, Aufstellen eines Containers mit Überdachung und Aufenthaltsbereich.
(Pre)