1. Der Gemeindevorstand Bever beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung gemäss Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.212) auf Gemeindegebiet einzuführen: Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20) Zusatztafel: täglich 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, CHF 1.50 pro Stunde, max. Parkdauer 14 Tage
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20) Zusatztafel: Gehbehinderte (Sig. 5.14), täglich 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, CHF 1.50 pro Stunde, max. Parkdauer 14 Tage
2. Mit dieser Massnahme werden die Gebühren an die Teuerung seit der letzten Gebührenanpassung sowie für die gestiegenen Kosten für Schneeräumung und Unterhalt der öffentlichen Parkplätze angepasst. 3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 07.11.2025 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt. 4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Bever eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht. |
7502 Bever, 11. November 2025 Der Gemeindevorstand |