11.11.2025
1.         Der Gemeindevorstand Bever beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung gemäss Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.212) auf Gemeindegebiet einzuführen:

Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)
Zusatztafel: täglich 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, CHF 1.50 pro Stunde, max. Parkdauer 14 Tage
  • Bever, Parkplatz Bahnhofareal, ca. 39 Parkfelder, Koordinaten: 2'787’869 1'158’378
  • Bever, Parkplatz Mulin, ca. 24 Parkfelder, Koordinaten: 2'787'782 / 1'158’268
 
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)
Zusatztafel: Gehbehinderte (Sig. 5.14), täglich 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, CHF 1.50 pro Stunde, max. Parkdauer 14 Tage
  • Bever, Parkplatz Bahnhofareal, ca. 2 Parkfelder, Koordinaten: 2'787'852/1'158'389 
          
2.         Mit dieser Massnahme werden die Gebühren an die Teuerung seit der letzten Gebührenanpassung sowie für die gestiegenen Kosten für Schneeräumung und Unterhalt der öffentlichen Parkplätze angepasst.

3.         Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 07.11.2025 von der Kan­tonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.

4.         Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Ver­kehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichun­g beim Gemeindevorstand Bever eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.

7502 Bever, 11. November 2025
Der Gemeindevorstand