Traktanden
Zur Beachtung:
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird spätestens 30 Tage nach der Gemeindeversammlung auf der Internetseite der Gemeinde unter der Rubrik «Amtliche Anzeigen» publiziert. Einsprachen gegen das Protokoll sind innert 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. |
Der Gemeindevorstand |
Samedan, 27. November 2025 |