AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH
1) Revitalisierung Inn/Chamuerabach, Kredit und Nutzungsplanung
Im Oberengadin wurden in den letzten Jahren zwischen Celerina und Zuoz zahlreiche Revitalisierungsprojekte am Inn und an seinen grösseren Seitgewässern initiiert und teilweise bereits realisiert. Aufgrund ihrer Ausdehnung sowie ihrer landschaftlichen und ökologischen Wirkung geniessen diese Projekte nationale Ausstrahlung.
Im Oberengadin wurden in den letzten Jahren zwischen Celerina und Zuoz zahlreiche Revitalisierungsprojekte am Inn und an seinen grösseren Seitgewässern initiiert und teilweise bereits realisiert. Aufgrund ihrer Ausdehnung sowie ihrer landschaftlichen und ökologischen Wirkung geniessen diese Projekte nationale Ausstrahlung.
Auch in der Gemeinde La Punt Chamues-ch weisen der kanalisierte Inn und Chamuerabach, die Binnenkanäle in der Talebene sowie der Lejet da Saletschas Defizite in Bezug auf die Ökologie und die Hochwassersicherheit auf und es besteht ein Handlungsbedarf. Aus diesem Grund wurde ein umfassendes Gewässer-Revitalisierungsprojekt bei gleichzeitiger Verbesserung des Hochwasserschutzes erarbeitet. Die vorgesehenen Massnahmen schliessen nahtlos an die 2. Etappe des Revitalisierungsprojekts von Bever an, welches in den Jahren 2017 bis 2020 umgesetzt wurde, und erstrecken sich bis zur Siedlung von La Punt.
Die Planung der Revitalisierungen Inn und Chamuerabach startete im Jahr 2014. Es wurden umfangreiche Grundlagen abgeklärt und ein mehrstufiges Variantenstudium durchführt. In den Jahren 2019/20 wurde das Vorprojekt mit der gewählten Variante beim Kanton und beim Bund in Vernehmlassung gegeben. Die Stellungnahmen waren sehr positiv. Das Vorhaben wurde als "herausragendes und wegweisendes" Revitalisierungsprojekt beurteilt. Gleichzeitig wurden die höchsten Subventionsbeiträge in Aussicht gestellt und es wurde eine rasche Weiterbearbeitung bzw. Umsetzung gewünscht. Auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde La Punt Chamues-ch signalisierten in der Folge mit der einstimmigen Kreditgenehmigung für die Ausarbeitung des Bau- und Auflageprojekts ihre grosse Zustimmung zum Vorhaben.
Das Gesamtprojekt geht gemäss derzeitigem Kenntnisstand von Kosten im Umfang von 112.4 Mio. CHF aus. Die Kosten für die Verlegung des RhB-Trasses belaufen sich auf 30 Mio. CHF, welche vollumfänglich durch den Bund getragen werden. Der Kanton leistet einen Beitrag im Umfang von rund 4.3 Mio. CHF für den Mehrwert, welcher aufgrund des Projekts an der Kantonstrasse entsteht. Damit reduzieren sich die anrechenbaren Kosten auf gesamthaft 78.1 Mio. CHF. Für die Finanzierung hat der Bund Subventionen von 80% der anrechenbaren Kosten in Aussicht gestellt. Der restliche Anteil wird zu je einem Drittel durch den Kanton Graubünden, die Gemeinde La Punt Chamues-ch und den naturmade star Fonds von ewz übernommen.
Der Gemeindevorstand unterbreitet der Gemeindeversammlung folgende Anträge:
· Gewährung eines Kredites von CHF 5'800'000 für den Anteil der Gemeinde La Punt Chamues-ch, unter Vorbehalt der Projektgenehmigung des Kantons sowie der Finanzierungszusicherungen des Bundes, des Kantons und des ewz naturmade star fonds.
· Annahme der Teilrevision Nutzungsplanung «Revitalisierung Inn» unter Vorbehalt der Projektgenehmigung des Kantons.
2) Fachplanerleistung Rampe Überbauung Alvra
· Gewährung eines Kredites von CHF 5'800'000 für den Anteil der Gemeinde La Punt Chamues-ch, unter Vorbehalt der Projektgenehmigung des Kantons sowie der Finanzierungszusicherungen des Bundes, des Kantons und des ewz naturmade star fonds.
· Annahme der Teilrevision Nutzungsplanung «Revitalisierung Inn» unter Vorbehalt der Projektgenehmigung des Kantons.
2) Fachplanerleistung Rampe Überbauung Alvra
Auftragsgemäss unterbreitet Mittner Engineering AG, St. Moritz, eine Nachtragsofferte für die Fachplanerleistung zur Rampe der Erstwohnungsbauüberbauung der Gemeinde in Alvra.
Nachträglich ist bei der Rampe folgendes zu projektieren:
- Beleuchtung
- Garagentor
- Lichtanlage
- Nummernerkennung
- Beleuchtungsplanung
- Anpassungen bestehendes Wohnhaus
Nachträglich ist bei der Rampe folgendes zu projektieren:
- Beleuchtung
- Garagentor
- Lichtanlage
- Nummernerkennung
- Beleuchtungsplanung
- Anpassungen bestehendes Wohnhaus
Der Vorstand beschliesst, die nachträgliche Fachplanerleistung im Gesamtbetrag von CHF 5'976.85 an die Firma Mittner Engineering AG zu übertragen.
3) Energiebeiträge
Nachdem das kommunale Energiegesetz am 16. August 2021 von der Gemeindeversammlung angenommen wurde, können Förderbeiträge aus dem Energiefonds angefragt werden.
Gestützt auf das kommunale Energiegesetz beschliesst der Vorstand, folgende Gemeindebeiträge zu leisten:
- STWEG Chesa Ladina = CHF 27'360.—
- STWEG Chesa Müsella = CHF 21'210.—
- STWEG Chesa Primula = CHF 8'750.—
- STWEG Chesa Ladina = CHF 27'360.—
- STWEG Chesa Müsella = CHF 21'210.—
- STWEG Chesa Primula = CHF 8'750.—
4) Vernehmlassung zum Gesetz gegen häusliche Gewalt
Gewalt in der Familie und Partnerschaft sowie Gewalt, die sich gezielt gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts richtet, sind strafbar und werden in unserer Gesellschaft nicht toleriert. Dennoch sind sie in der Schweiz verbreitet und betreffen alle sozialen Schichten.
Ein neues Gesetz soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken sowie ein koordiniertes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt fördern. Das Gesetz legt dabei den Schwerpunkt auf die Stärkung der Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen, auf die Sicherstellung und Verbesserung von Schutz-, Hilfs- und Unter-stützungsangeboten für gewaltbetroffene Personen sowie auf einer Erleichterung des Austausches zwischen den involvierten Dienststellen und privaten Organisationen. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Sicherstellung einer einheitlichen Datengrundlage.
Ein neues Gesetz soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken sowie ein koordiniertes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt fördern. Das Gesetz legt dabei den Schwerpunkt auf die Stärkung der Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen, auf die Sicherstellung und Verbesserung von Schutz-, Hilfs- und Unter-stützungsangeboten für gewaltbetroffene Personen sowie auf einer Erleichterung des Austausches zwischen den involvierten Dienststellen und privaten Organisationen. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Sicherstellung einer einheitlichen Datengrundlage.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wird im positiven Sinne zur Kenntnis genommen.
5) Festsetzung der nächsten Gemeindeversammlung und deren Traktanden
Das Datum der nächsten Gemeindeversammlung wird auf Freitag, 12. Dezember 2025 um 20.15 Uhr fixiert.
Dies mit den Traktanden Revitalisierungsprojekt Inn/Chamuerabach und Budget 2026
Dies mit den Traktanden Revitalisierungsprojekt Inn/Chamuerabach und Budget 2026
6) Diverse Beiträge
Folgende Anlässe und Vereine werden finanziell unterstützt:
- La Diagonela 2026 – 2029
- Olympia Bob Run St. Moritz - Celerina
- Agrischa vom 25./26. April 2026 in Zernez
- Sanierungsbeitrag zur Defizitdeckung der FIS Freestyle World Championships 2025 Engadin/St. Moritz
- Stiftung zur Förderung der Berufsbildung
- La Diagonela 2026 – 2029
- Olympia Bob Run St. Moritz - Celerina
- Agrischa vom 25./26. April 2026 in Zernez
- Sanierungsbeitrag zur Defizitdeckung der FIS Freestyle World Championships 2025 Engadin/St. Moritz
- Stiftung zur Förderung der Berufsbildung
27. November 2025, der Aktuar/un