Erste Publikation auf Gemeindeebene für 30 Tage Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung 1. Der Gemeindevorstand Pontresina beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14) Zusatztafel: Ausnahme von Zubringerdienst, Anwohnern und E-Bikes - Via da la Botta / Via Muragls Suot Koordinaten: 2788170, 1153054, 2788837, 1152426 - Via Muragls Sur Koordinaten: 2788211, 1153080, 2788257, 1153226 - Via Mengiots Koordinaten: 2788825, 1152582 - Via Truochs Koordinaten: 2788954, 1152300 - Via dals Ers Koordinaten: 2789142, 1152075 Aufhebung Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14 [2.03, 2.04, 2.061]) Nachtfahrverbot zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr Zusatztafel: Ausgenommen Anwohner, Hotelgäste, Taxi - Via Maistra, Curlingplatz bis Anschluss Süd - Via da la Staziun ab Parkhaus Rondo - Via da Mulin ab Parkhaus Mulin - Via Maistra, ab Kreuzung Kirche San Nicolo bis Hotel Bernina - Via Giarsun, ab Via Maistra - Via Cruscheda 2. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Fahrverbots für die Quartierstrasse Via Muragls Sur und der Aufhebung der Nachtfahrverbote auf dem gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Pontresina hat sich herausgestellt, dass die Fahrverbote für die Strassen Via da la Botta/Via Muragl Suot einerseits und Via Mengiots/Via Truochs/Via dals Ers andererseits nicht korrekt signalisiert wurden. Die für diese Strassen bestehenden Verfügungen betreffen ein Nachtfahrverbot und nicht, wie signalisiert, ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge mit Zusatztafeln für Zubringer. Deshalb müssen die oben genannten Strassen zusammen mit der Aufhebung des Nachtfahrverbots neu mit einem Fahrverbot mit der Zusatztafel «Ausnahme von Zubringerdienst, Anwohnern und E-Bikes» verfügt werden, damit die Signalisation ordnungsgemäss verfügt wurde. 3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 27.11.2025 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt. 4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Pontresina eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht. |
Gemeindevorstand |
Pontresina, 4. Dezember 2025 |