Die Verbindungsstrasse St. Moritz - Celerina wird vom Freitag, 12. Dezember 2025 bis Montag, 09. März 2026 für den Verkehr gesperrt. Ausgenommen vom Fahrverbot sind Notfallfahrzeuge, der öffentliche Verkehr, Taxifahrzeuge, Fahrzeuge des Bobbahn- und Skeletonbetriebes sowie die Schneeräumungs- und Unterhaltfahrzeuge. Die Verkehrsregelung erfolgt mittels Schrankenbetrieb. Die Verfügung der beiden Gemeinden zur Strassensperrung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1310 der Regierung des Kantons Graubünden vom 01. November 2005. Die Gemeinden St. Moritz und Celerina Hinweis und Bekanntmachung an die Verkehrsteilnehmer: Die Polizei kann verkehrsbehindernd oder rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Kosten der Halterin oder des Halters bzw. der Lenkerin oder des Lenkers entfernen lassen, wenn diese nicht innert nützlicher Frist erreicht werden können (Art. 4 EGzSVG, BR 870.100). Um die Schneeräumung ohne Behinderung auszuführen, ist das Parkieren auf den zusätzlich signalisierten Strassenabschnitten wie Via dal Bagn, Via Maistra, Via Serlas, Plazza dal Mulin, Via Arona, Via Ludains und weitere zwischen 04.00 bis 07.00 Uhr verboten. Die Massnahme erfolgt auf Risiko und zu Lasten der verantwortlichen Fahrzeuglenker. Für Schäden an Fahrzeugen, die infolge Schneeräumung, Abschleppvorkehrungen oder durch Dienstleistungsfahrzeuge entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftpflicht ab. Gemeinde St. Moritz |
Gemeindepolizei St. Moritz |
St. Moritz, 4. Dezember 2025 |