In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 18. und 19. März 2026 beschlossenen Totalrevision der Ortsplanung statt. Gegenstand: Totalrevision der Ortsplanung Auflageakten:
Auflagefrist: Vom 5. Mai 2026 bis 19. Juni 2026 Auflageort/Zeit: Gemeindeverwaltung Zuoz, während der Öffnungszeiten Tel. +41 81 851 22 22 sowie auf der Website der Gemeinde: www.zuoz.ch Planungsbeschwerden: Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Beschwerde gegen die Ortsplanung einreichen. Umweltorganisationen: Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein. |
Gemeinderat von Zuoz |
5. Mai 2026 |