Die Gemeindeversammlung von Samedan hat am 29. Juni 2026 folgende Ausgaben beschlossen:
Diese Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 22 Abs. 2 der Gemeindeverfassung. Sofern mindestens 175 Stimmberechtigte innert 14 Tagen ab Publikation schriftlich eine Urnenabstimmung verlangen, wird die Rechtskraft dieses Beschlusses aufgeschoben. Nach unbenütztem Ablauf des Referendums ist der Beschluss der Gemeindeversammlung rechtskräftig. Die Referendumsfrist dauert bis 16. Juli 2026. |
Der Gemeindevorstand |
Samedan, 2. Juli 2026 |