Mit Beschluss vom 29. Juni 2026 hat der Gemeindevorstand Art. 4 der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte teilrevidiert. Die Teilrevision betrifft die Aufstellung der Abstimmungsurnen (neue Öffnungszeiten in St. Moritz-Dorf und neuer Standort in St. Moritz-Bad). Die Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte kann unter https://www.gemeinde-stmoritz.ch/ online-schalter/gesetze-quartierplaene heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz (081 / 836 30 00) bezogen werden. |
Gemeinde St. Moritz |
4. Juli 2026 |