Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 30. Juni 2026 mit Beschluss Nr. 494/2026 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Urnengemeinde am 14. Dezember 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung «Baugesetz» genehmigt. Planungsmittel: - Revidiertes Baugesetz Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei für 30 Tage auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. |
Der Gemeindevorstand |
Pontresina, den 7. Juli 2026 |