07.07.2026
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 30. Juni 2026 mit Beschluss Nr. 494/2026 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Urnengemeinde am 14. Dezember 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung «Baugesetz» genehmigt.

Planungsmittel:
-          Revidiertes Baugesetz 

Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei für 30 Tage auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.


Der Gemeindevorstand
Pontresina, den 7. Juli 2026