14.01.2019

Preisermässigungen auf Abonnemente der Bergbahnen für Einheimische

Wie die übrigen Oberengadiner Gemeinden gewährt die Gemeinde Samedan den Eigentümerinnen und Eigentümern von Zweitwohnungen eine Vergünstigung auf die Jahreskarten des Bergbahnverbundes Engadin St. Moritz Mountain Pool. Die Ermässigung beträgt 10 Prozent auf Ein- und Mehrjahreskarten und wird von der Gemeinde finanziert. Die Gemeinde Samedan gewährt neu auch allen Einwohnerinnen und Einwohnern eine Ermässigung in gleicher Höhe auf die Piz Engiadina Card (Abo für Einheimische). Ab sofort kann die Piz Engiadina Card gegen Vorweisung eines gültigen persönlichen Einheimischenausweises mit einer Reduktion von 10% an den diversen Bergbahn-Verkaufsstellen bezogen werden. Unter Vorweisung des Einheimischenausweises ist am Skilift Survih das Saisonabonnement für den Skilift Survih ebenfalls mit einer Reduktion von 10% erhältlich. Wer für die Saison 2018/2019 bereits eine Piz Engiadina Card gelöst hat, kann die Ermässigung bei der Gemeindeverwaltung zurückfordern.

Grundstückerwerb durch Personen im Ausland – Aufhebung der Ausländerquote

Im April 2017 hat die Gemeindeversammlung die Bestimmungen für den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland angepasst. Damit wurden die Einschränkungen für den Verkauf von Einzelobjekten schweizerischer Veräusserer gelockert und auf die Vorgaben der kantonalen Gesetzgebung herabgesetzt. In einem zweiten Schritt soll nun die geltende Ausländerquote von 25% vollständig aufgehoben werden. Der ursprüngliche Zweck der Einschränkung – die Verhinderung der „Überfremdung des einheimischen Bodens“ und des „Ausverkaufs der Heimat“ – ist überholt. Auch mit Blick auf die Zweitwohnungsproblematik braucht es die Ausländerquote nicht mehr, weil dieser Bereich über die Zweitwohnungsgesetzgebung abschliessend geregelt ist. Die Ausländerquote erweist sich vor diesem Hintergrund als unnötige, nicht mehr zeitgemässe Einschränkung. Samedan gehört denn auch zu den wenigen Gemeinden, welche über die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen hinaus den Grundstückerwerb zusätzlich begrenzt. Der Antrag auf Aufhebung der Ausländerquote wird einer der nächsten Gemeindeversammlungen unterbreitet werden.

Ersatzwahl Cultura Samedan

Reto Caflisch hat als Mitglied der Arbeitsgruppe Cultura Samedan auf Ende 2018 demissioniert. Auf Antrag der Event- und Tourismuskommission und der Arbeitsgruppe Kultur wurde Lorenzo Polin für die verbleibende Amtsperiode bis Ende 2020 in die Kulturkommission gewählt.

Statutenrevision Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin

Der Stiftungsrat der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin hat die Statuten der Stiftung überarbeitet und zuhanden der Vernehmlassung in den Gemeinden verabschiedet. Der Gesundheitssektor im Oberengadin befindet sich in einer Konkurrenzsituation zu privaten Anbietern und anderen von der öffentlichen Hand betriebenen Spitälern. Mit dem Betrieb von zwei Pflegezentren kommt ein weiteres Spannungsfeld hinzu. Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass Mitglieder des Stiftungsrates keinen Interessenskonflikten ausgesetzt sind. Dies ist nach Auffassung des Gemeindevorstandes zwingend in den Statuten zu verankern. Es genügt nicht wie im Rahmen der Revision vorgesehen, diese Regelung in einem Organisationsreglement festzuhalten, zumal der Erlass und die Änderung des Organisationsreglements in der Kompetenz des Stiftungsrats selbst liegen. Eine solche Regelung ist problematisch und mit den Anforderungen an die Corporate Governance der Stiftung nicht vereinbar. Im Weiteren möchte der Gemeindevorstand, dass der Stiftungsrat als oberstes Organ weiterhin zwingend aus je einem Mitglied des Gemeindevorstandes der politischen Gemeinden der Spitalregion zusammengesetzt wird. Damit soll die Verbindung zwischen der Stiftung und den Gemeindevorständen als verantwortliche Exekutivorgane sichergestellt werden.

Aufhebung Wanderweg Gianda Naira

Der Wanderweg entlang der Gianda Naira (Hangfuss Muottas Muragl) befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Ein Teil davon wurde im letzten Winter durch eine Lawine stark beschädigt. Auf eine aufwendige Instandstellung wird verzichtet, weil dieser Abschnitt selten genutzt wird und ein talwärts parallel verlaufender Weg zur Verfügung steht. Nach Rücksprache mit der Bündner Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege BAW und dem Tiefbauamt Graubünden wird der zerstörte Wanderweg auf einer Länge von ca. 700 m definitiv aufgehoben.

Kommunales Zweitwohnungsgesetz

Die Gemeindeversammlung hat im April 2018 eine Teilrevision der Ortsplanung beschlossen, umfassend ein Gesetz über Zweitwohnungen der Gemeinde Samedan. Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 20. November 2018 das kommunale Zweitwohnungsgesetz genehmigt. Mit dem Erlass des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes wurden einerseits die überflüssig gewordenen geltenden Zweitwohnungsbestimmungen im kommunalen Baugesetz angepasst. Andererseits wurden einzelne Bestimmungen der eidgenössischen Gesetzgebung im Hinblick auf die in Samedan herrschenden Gegebenheiten verschärft.

Arealplan Gebiet Bahnhof

Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkungsauflage zum Arealplan Gebiet Bahnhof sind mehrere Vorschläge, Einwendungen und Fragen eingegangen. Der Gemeindevorstand hat diese behandelt und nach eingehender Prüfung beschlossen, am Arealplanentwurf festzuhalten. Der Arealplan wurde entsprechend dem in der Mitwirkungsauflage publizierten Entwurf am 19. November 2018 erlassen. Im Rahmen der Beschwerdeauflage ist dagegen bei der Regierung Planungsbeschwerde erhoben worden. Die Behandlung ist derzeit hängig.

Vernehmlassung zur Teilrevision der kantonalen Steuergesetzgebung

Am 12. Februar 2017 haben Volk und Stände die Unternehmenssteuerreform III (USR III) abgelehnt. Der Bund hat rasch eine neue Vorlage präsentiert, welche Konsequenzen für die kantonale Steuergesetzgebung und in der Folge auch für die Gemeinden haben. Auf Ebene der Gemeinden fällt die Reduktion des Gewinnsteuersatzes ins Gewicht und es ist mit Mindereinnahmen zu rechnen. Für die Steuerausfälle des Kantons und der Gemeinden wird der Kanton Graubünden mit CHF 14 Mio. vom Bund entschädigt. Mit einer sogenannten Gemeindeklausel im Bundessteuergesetz möchte der Bund sicherstellen, dass die Kantone einen Teil dieser Entschädigung an ihre Gemeinden weitergeben. Mit der im Revisionsentwurf geäusserten Absicht, die Gemeinden an der Bundesentschädigung nicht partizipieren zu lassen, hält sich der Kanton Graubünden leider nicht an diese Vorgabe. In seiner Vernehmlassung hat der Gemeindevorstand den Kanton aufgefordert, unter Beachtung der Gemeindeklausel im Bundesteuergesetz einen Teil der Entschädigung an die Gemeinden weiterzugeben.

Restaurant Promulins Arena

Der Pachtvertrag für das Restaurant Promulins Arena wurde auf Anfang Januar 2019 im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. Als Eigentümerin der Liegenschaft ist die Gemeinde bestrebt, das Restaurant spätestens auf Ende Wintersaison 2018/2019 einem neuen Betreiber zu übergeben. Für die in der Promulins Arena stattfindenden Winteranlässe 2019 wird das Gastroangebot auf Cateringbasis sichergestellt.

Neue Betreiber für Pizzeria Sper l’En

Das Vertragsverhältnis zwischen dem bisherigen Betreiber des Restaurants Pizzeria Sper l’En und der Gemeinde wurde auf den 31. Oktober 2018 aufgelöst. Mit Walter und Veronica Affolter wurden geeignete Nachfolger für die Weiterführung des Gastroangebotes gefunden. Die neuen Betreiber führen das Restaurant Sper l’En seit 15. Dezember 2018.

Parkplatz Plaz

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, auf dem Dorfplatz vier bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze zu schaffen. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens ist eine Einwendung eingegangen. Der Gemeindevorstand hat diese behandelt und nach eingehender Prüfung als unbegründet abgewiesen. Nachdem von der anschliessenden Beschwerdemöglichkeit an das Verwaltungsgericht nicht Gebrauch gemacht wurde, wird die beschlossene Verkehrsanordnung wie publiziert umgesetzt.

(pre)