Präzisierung der am 20. Januar 2026 beschlossenen und am 5. Februar 2026 in Kraft gesetzten Planungszone. Das Planungsziel, welches der am 20. Januar 2026 vom Gemeindevorstand im Hinblick auf die Totalrevision des kZWG beschlossenen Planungszone zugrunde lag, hat eine Änderung erfahren, indem für die Beurteilung von Bauvorhaben nicht mehr die ursprünglich auf der Website der Gemeinde aufgeschaltete Version massgebend ist, sondern der Gesetzesentwurf, der dem Amt für Raumentwicklung zur Vorprüfung eingereicht worden ist. Dieser Gesetzesentwurf kann auf der Website der Gemeinde unter Aktuelles / Revisionen eingesehen werden. Diese Publikation hat rein orientierenden Charakter. Gemeindevorstand Pontresina Pontresina, 18. August 2026 |