01.09.2026
Regionalflughafen Samedan
Gesuch für Sanierung und Umlegung Erschliessungsstrasse
Gemeinde:
Samedan
Gesuchstellerin:
Engadin Airport AG
Plazza Aviatica 6b
7503 Samedan
Gegenstand:
Sanierung der Erschliessungsstrasse «Plazza Aviatica»

Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1). Das Vorhaben unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.  
Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Graubünden und die betroffenen Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können während der Auflagefrist vom 2. September 2026 bis zum 1. Oktober 2026 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Samedan, Plazzet 4, 
7503 Samedan eingesehen werden.
Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrens­gesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Sektion Sachplan und Anlagen, 
3003 Bern.

Hinweise:
  • Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).
  • Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
  • Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Department für die Infrastruktur, Energie und Mobilität des Kantons Graubünden
Bern, 31. August 2026