03.01.2020

Schlussbericht über die kommunale Gefährdungsanalyse

Das Bevölkerungsschutzgesetz des Kantons Graubünden hält fest, dass die Gemeinden für die Vorsorge für besondere und ausserordentliche Lagen auf ihrem Gemeindegebiet zuständig sind. Die Gefährdungen, die sich auf dem Gemeindegebiet ereignen oder sich auf das Gemeindegebiet auswirken können, müssen analysiert und der Handlungsbedarf ermittelt werden. Gefährdungen werden dabei systematisch erfasst und deren Risiko bewertet. Die Gemeinden sind angehalten, die entsprechende Gefährdungsanalyse bis Ende 2021 zu erstellen. Unter der Gesamtprojektleitung des Amtes für Militär und Zivilschutz, unterstützt vom Ingenieurbüro Caprez und unter Mitwirkung von Gemeinde- und Kantonsvertretern wurde in einem mehrstufigen Prozess analysiert, welche Schadensereignisse mit welcher Wahrscheinlichkeit und mit welcher Tragweite auf Gemeindegebiet von Samedan eintreten können. Von den rund 50 potenziellen Gefährdungen wurden insgesamt 17 Gefährdungen als wesentlich für die Gemeinde Samedan eingestuft. Knapp zwei Drittel dieser Gefährdungen sind technikbedingt (z.B. Absturz Flugobjekt, Gefahrengutunfall auf Schiene oder Strasse), das restliche Drittel teilt sich in naturbedingte (z.B. Lawine, Waldbrand) und gesellschaftsbedingte Gefährdungen auf (z.B. Verunreinigung Trinkwasser). Der vergleichsweise geringe Anteil an naturbedingten Gefährdungen lässt sich durch die naturräumliche Lage von Samedan erklären und die Gemeinde andererseits an viele Ereignisse bereits sehr gut angepasst ist. Generell nimmt das Schadenausmass mit zunehmender Häufigkeit der Gefährdungen ab, was eine wünschenswerte Verteilung darstellt. Der Gemeindevorstand hat den Schlussbericht zur Kenntnis genommen und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen genehmigt.

Befreiung von der kommunalen Hauptwohnungspflicht

Mit dem im Jahr 2018 erlassenen Gesetz über die Zweitwohnungen der Gemeinde Samedan wurde die Möglichkeit geschaffen, für bestehende Hauptwohnungen gemäss kommunalem Recht die Hauptwohnungsverpflichtung gegen Leistung einer Ersatzabgabe aufzuheben. Die Höhe der Abgabe beträgt 20% des Neuwertes gemäss amtlicher Schätzung bzw. 10%, sofern der Nachweis einer 20-jährigen Nutzung erbracht wird. Zwei Gesuchen um Befreiung von der kommunalen Hauptwohnungsverpflichtung wurde stattgegeben. Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Gemeindevorstand den Begriff der Nutzungsdauer von 20 Jahren dahingehend präzisiert, dass die Frist ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung als Erstwohnung – also ab Wohnungsbezug – berechnet wird. In diesem Zusammenhang nicht relevant ist das Datum der Baubewilligung und der Bauabnahme.

Vertrag zwischen ARO und Zweckgemeinschaft ARA Sax

Der Verband Abwassereinigung Oberengadin (ARO) erstellt auf dem Areal Furnatsch in S-chanf die zentrale ARA Oberengadin. Diese wird die bestehende ARA Sax der Gemeinde Samedan und Bever ersetzen. Im Hinblick auf den Rückbau der ARA Sax müssen die Rechte und Pflichten betreffend Bau, Betrieb und Unterhalt der weiterhin betriebsnotwendigen technischen Anlagen geregelt werden. Das entsprechende Vertragswerk zwischen dem Verband Abwasserreinigung Oberengadin und der Zweckgemeinschaft ARA Sax wurde genehmigt.

Bundesfeier 2020 mit Ansprache von Nationalrätin Anna Giacometti

Die Samedner Bundesfeier mit Dorffest hat sich als attraktiver Anlass mit Anziehungskraft über die Gemeindegrenzen hinaus etabliert. Der Gemeindevorstand freut sich über die Zusage von Nationalrätin Anna Giacometti für die Festansprache anlässlich der Bundesfeier 2020.

Erneuerung der Leistungsvereinbarung betreffend Forstrevier

Die Leistungsvereinbarung zwischen dem Amt für Wald und Naturgefahren und dem Forstrevier Pontresina/Samedan betreffend Beförsterung der Waldungen muss für die Jahre 2020 – 2024 erneuert werden. Die Vereinbarung regelt die Übertragung der Aufsichts-, Kontroll- und Vollzugsaufgaben vom Kanton an die Trägerschaften von Forstrevieren nach den Bestimmungen des Kantonalen Waldgesetzes. Die Revierträgerschaft – im vorliegenden Fall die Gemeinden Samedan und Pontresina - sind für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen in ihrem Revier verantwortlich. Sie muss die Hoheitsaufgaben einem Revierforstamt übertragen und diesem die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen. Die Leistungsvereinbarung, welche auf der vom Amt für Wald und Naturgefahren im Jahr 2004 genehmigten Revierorganisation für das Revierforstamt Pontresina/Samedan basiert, wurde vom Gemeindevorstand genehmigt.

(pre)