Am 12. Juli 2010 hat der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 21 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden, über das Gebiet God Ruinas eine Planungszone beschlossen. Diese Planungsmassnahme erfolgt im Hinblick auf Bauvorschriften, welche (analog Brattas-Fullun) ein sicheres Bauen gewährleisten sollen. |
Gestützt auf Art. 21 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) sowie gestützt auf Art. 1 Abs. 1 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales mit Departementsverfügung vom 20. August 2026, mitgeteilt am 31. August 2026, die seit 12. Juli 2010 geltende Planungszone bis am 12. Juli 2028 verlängert. Gegen die Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden. |
| St. Moritz, den 3. September 2026 |
Im Auftrag des Gemeindevorstands Hochbau St. Moritz |