22.10.2026
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 13. Oktober 2026 mit Beschluss Nr. 715/2026 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Urnengemeinde am 28. September 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung «Gewässerräume» genehmigt.

Planungsmittel:
  • Zonenplan 1:2'000 Pontresina Dorf, Gewässerräume
  • Zonenplan 1:5'000 Pontresina Clavadels, Morteratsch und Bernina Suot, Gewässerräume


Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei für 30 Tage auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. 

Der Gemeindevorstand 
Pontresina, den 22. Oktober 2026