Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 13. Oktober 2026 mit Beschluss Nr. 715/2026 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Urnengemeinde am 28. September 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung «Gewässerräume» genehmigt. Planungsmittel:
Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei für 30 Tage auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. |
Der Gemeindevorstand Pontresina, den 22. Oktober 2026 |