Bundesverwaltungsgericht gibt der Zürcher Gesundheitsdirekti
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat Beschwerde gegen die Aufnahme der Clinica Holistica Engiadina in die Spitalliste Psychiatrie des Kantons Graubünden eingereicht.Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass dies zulässig ist.
07.08.2014 2 min
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Grundsätzlich ist ein Kanton ein souveräner Gliedstaat, und so legt jeder im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes seine Spitalliste fest. Dies hat die Bündner Regierung getan.
Auf die Spitalliste Psychiatrie nahm sie die Clinica Holistica ...
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