Die Verfassungsmässigkeit des Bündner Majorz-Wahlsystems für das Kantonsparlament wird zum Gerichtsfall. Der Grosse Rat ist auf eine Wahlbeschwerde von 33 Stimmberechtigten nicht eingetreten und hat sie an das Verwaltungsgericht überwiesen.
28.08.2014 2 min
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Die Beschwerde richtet sich gegen die im Mai abgehaltenen Wahlen des Kantonsparlament, des Grossen Rates. Die Beschwerdegruppe rügt die Verletzung des Stimm- und Wahlrechts durch das Majorzsystem, nach dem nur noch in Graubünden und in ...
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