Bergführer und SAC wollen mitreden
Kürzlich hat das Bundesgericht entschieden, dass den Bergführern und dem SAC kein Mitwirkungsrecht eingeräumt werden muss, wenn es um die Ausscheidung von Wildruhezonen geht. Ein Urteil mit Signalwirkung? Lesen Sie in der EP vom 21.3.
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