Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat per sofort ein Verbot privater Schalenwildütterungen im Grenzgebiet zu Österreich erlassen. Es dient als vorbeugende Massnahme um das Einschleppen von Tuberkulose durch Wild aus dem Vorarlberg in die heimischen Wild- und Nutzviehbestände zu verhindern.
31.08.2016 1 min
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Grafik: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Bisher wurde im Kanton Graubünden beim Wild noch kein Fall von Tuberkulose festgestellt, teilt das Amt mit. Betroffen sind die Gebiete neben den Gemeinden im Prättigau und der Bündner Herrschaft Zernez, Scuol, Valsot und Samnaun. Das ...
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