Mehr Licht im Baubewilligungsverfahren
Die Klassifizierung von ortsbildprägenden Bauten erfordert eine Revision der Ortsplanung in den Gemeinden. Die Gemeinden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der Bauzonen Zweitwohnungen ohne Nutzungsauflage bewilligen. Mehr dazu in der Engadiner Post vom Dienstag, 8. September.
Die Gemeinde Scuol hat eine eigenständige Kommission für die Inventarisierung der ortsbildprägenden Bauten eingesetzt, um Bautätigkeiten weiterhin zu ermöglichen (Foto: Nicolo Bass).
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