Die Strafuntersuchung zum Bergsturz von Bondo Bergell kann noch nicht eingestellt werden. Der Anwalt der Angehörigen der Opfer hat die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft angefochten. Der Fall kommt vor das Bündner Kantonsgericht.
24.06.2019 2 min
Link kopieren
E-Mail
Facebook
Whatsapp
Linkedin
X
Reddit
Foto: Katharina von Salis
Das Kantonsgericht wird einen der grössten Bergstürze in der Schweiz seit 130 Jahren nochmals auf die strafrechtlichen Aspekte unter die Lupe nehmen. Denn am 23. August 2017 waren am Piz Cengalo bei Bondo acht Wanderer aus Deutschland, ...
Viel News in kurzer Zeit
Online-Abo lösen und News auf www.engadinerpost.ch lesen.
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben