Das Kantonsgericht Graubünden ist wie die Bündner Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, der grosse Bergsturz von Bondo im Bergell im August 2017 sei nicht vorhersehbar gewesen. Es wies die Beschwerde gegen die Einstellung der Strafuntersuchung ab.
30.01.2020 1 min
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Archivfoto: fotoswiss.com/giancarlo cattaneo
Vor dem Kantonsgericht in Chur war der Fall gelandet, weil der Anwalt der Angehörigen der Opfer die Einstellung der Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft mit einer Beschwerde angefochten hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte die ...
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