Letztinstanzlich hat das Bundesgericht entschieden, dass die Engadiner Kraftwerke AG die gesetzlich vorgesehenen Netznutzungsentgelte gegenüber der Konzessionsgemeinden erheben darf. Damit geht eine jahrelange Rechtsunsicherheit ohne Einfluss auf die aktuelle Energielieferung zu Ende.
11.11.2020 2 min
Link kopieren
E-Mail
Facebook
Whatsapp
Linkedin
X
Reddit
Symbolbild: Jon Duschletta
Die Engadiner Kraftwerke AG (EKW) schreibt dies in einer Medienmitteilung und führt aus, dass die EKW verpflichtet sind, die Gemeinden im Konzessionsgebiet mit Energie zu beliefern. Diese Energie ist teilweise gratis und teilweise zu ...
Möchten Sie weiterlesen?
Um den Artikel in voller Länge lesen zu können abonnieren Sie die «Engadiner Post/Posta Ladina» oder loggen Sie sich ein. Wir wünschen eine interessante Lektüre.
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben