Parlament liberalisiert das kantonale Geldspielgesetz
Seit Anfang 2019 ist das eidgenössische Geldspielgesetz in Kraft. Der Grosse Rat hat am Donnerstag die Anpassungen des kantonalen Geldspielrechts an das Bundesrecht vorgenommen. Auf kantonaler Ebene wurde das bestehende Verbot von Geschicklichkeitsspielautomaten in Restaurants aufgehoben.
Auch nach der kantonalen Gesetzesanpassung bleibt der Betrieb von eigentlichen Glücksspielautomaten einzig den konzessionierten Kasinos vorbehalten, beispielsweise dem Casinò St. Moritz. Foto: Jon Duschletta
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