Der Kanton stellt keine Missbräuche beim ZWG fest
Die Gemeinden im Kanton Graubünden vollziehen das Zweitwohnungsgesetz korrekt. Zu diesem Schluss kommt der Kanton in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Auslöser für den Vorstoss war ein Entscheid des Bundesgerichtes.
Stein des Anstosses: Die beiden Villen im Gebiet Punt Muragl haben zum Bundesgerichtsurteil geführt. Und letztlich zu einer Anfrage von SP-Grossrätin Franziska Preisig betreffend Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Foto: Daniel Zaugg
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