Die Gemeinden im Kanton Graubünden vollziehen das Zweitwohnungsgesetz korrekt. Zu diesem Schluss kommt der Kanton in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Auslöser für den Vorstoss war ein Entscheid des Bundesgerichtes.
21.09.2020 3 min
Link kopieren
E-Mail
Facebook
Whatsapp
Linkedin
X
Reddit
Stein des Anstosses: Die beiden Villen im Gebiet Punt Muragl haben zum Bundesgerichtsurteil geführt. Und letztlich zu einer Anfrage von SP-Grossrätin Franziska Preisig betreffend Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Foto: Daniel Zaugg
Grosses Augenreiben bei etlichen Gemeinden im Frühjahr dieses Jahres. Das Bundesgericht hatte nämlich ein Urteil des Verwaltungsgerichtes in Sachen Zweitwohnungen aufgehoben. Die Richter stellten sich entgegen der Meinung der Vorinstanz ...
Möchten Sie weiterlesen?
Liebe Abonnent:innen, bitte registrieren Sie sich einmalig in Ihrem Profil um weiterlesen zu können. Klicken Sie dazu auf "anmelden".
Liebe Nicht-Abonnent:innen finden Sie die Informationen zu unseren Abo-Angeboten unter "unsere Abos".
Wir wünschen eine interessante Lektüre und viel Lesespass.
Diskutieren Sie mit
anmelden, um Kommentar zu schreiben